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Bauherrenhaftpflicht-Versicherung

Sollte auf Ihrer Baustelle ein Dritter zu Schaden kommen, haften Sie als Bauherr. Und das nicht nur für die Handwerker, sondern auch für spielende Kinder oder Passanten. Hier schützt die Bauherrenhaftpflichtversicherung.

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Bauherrenhaftpflichtversicherung kurz und knapp erklärt

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Häufige Fragen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Was deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab? Wer ist versichert? Wir geben Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen.

Schützen Sie sich und Ihr Bauvorhaben

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist für jeden Bauherren von unschätzbarem Wert. Ob beim Bau eines Einfamilienhauses oder bei einem größeren Bauvorhaben – es kann immer etwas schief gehen. Ein Dachdecker stürzt ab, ein Nachbar beschwert sich über Lärm oder eine Baumaschine beschädigt das angrenzende Grundstück. In solchen Fällen ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung der Rettungsanker.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung tritt in Kraft, sobald mit den Baumaßnahmen begonnen wird. Sie schützt den Bauherren vor finanziellen Forderungen Dritter, die durch die Baumaßnahmen verursacht werden. Das kann beispielsweise eine Forderung des Nachbarn sein, wenn dessen Grundstück durch die Baustelle beschädigt wurde. Oder es kann eine Forderung des Dachdeckers sein, der bei seiner Arbeit verletzt wurde.

Doch nicht nur der Bauherr selbst ist durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung abgesichert. Auch die beteiligten Handwerker und Dienstleister werden mitversichert. Das bedeutet, dass auch sie vor finanziellen Forderungen geschützt sind, sollte es zu einem Schaden kommen.

Wichtig zu wissen ist, dass eine Bauherrenhaftpflichtversicherung keine Pflicht ist. Allerdings ist sie aufgrund der hohen Risiken bei Baumaßnahmen dringend zu empfehlen. Denn ein einziger Schaden kann schnell zu hohen Kosten führen, die den Bauherren finanziell ruinieren können. Daher ist es ratsam, bereits im Vorfeld eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Ein weiterer Vorteil der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist, dass sie auch dann noch greift, wenn die Baumaßnahmen bereits abgeschlossen sind. So kann es vorkommen, dass ein Schaden erst Monate oder sogar Jahre nach Fertigstellung der Baumaßnahmen entdeckt wird. In diesem Fall wird die Bauherrenhaftpflichtversicherung ebenfalls einspringen und die Kosten übernehmen.

Ihr Ansprechpartner für Bauherrenhaftpflichtversicherungen in Ahrensbök, Ahrensburg, Bad Schwartau, Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Fehmarn, Dahme, Eutin, Grömitz, Großenbrode, Haffkrug, Hamburg, Heiligenhafen, Heringsdorf, Kasseedorf, Kellenhusen, Kiel, Lensahn, Lübeck, Malente, Neukirchen, Neumünster, Neustadt in Holstein, Niendorf, Oldenburg in Holstein, Pelzerhaken, Plön, Preetz, Pronstorf, Puttgarden, Ratekau, Scharbeutz, Schönwalde am Bungsberg, Sierksdorf, Stockelsdorf, Süsel, Timmendorfer Strand, Travemünde, Wangels, Warnsdorf, Weissenhäuser Strand und den umliegenden Städten und Gemeinden sowie telefonisch bundesweit.