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Pferdehalterhaftpflicht-versicherung

Auch Pferde haben mal einen schlechten Tag und sind alleine aufgrund ihrer Größe unberechenbar. Eine Haftpflichtversicherung für Ihr Pferd sollte genauso zur Grundausstattung gehören wie Sattel und Zaumzeug.
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Pferdehaftpflichtversicherung kurz und knapp erklärt

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Häufige Fragen zur Pferdehaftpflichtversicherung

Warum brauchen Pferdehalter eine extra Haftpflichtversicherung? Was ist in der Pferdehaftpflicht versichert? Wir geben Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen.

Pferdehaftpflicht – Der optimale Schutz für Ihr Pferd!

Allein auf Grund ihrer Größe sind Pferde in der Lage immense Schäden zu verursachen. Diese können ohne weiteres in die Tausende gehen. Hier reguliert eine Pferdehaftpflichtversicherung alle Schäden, die Fremden zugefügt werden.

Eine Pferdehaftpflichtversicherung sollte für einen Pferdebesitzer zum Standard gehören. Wird durch eigene Pferde ein Schaden verursacht, haften Sie als Pferdehalter dafür in vollem Umfang. Pferde sind von Natur aus Fluchttiere. Bricht dieses beispielsweise aus und verursacht einen Unfall, haften Sie unabhängig davon, ob Sie eine Schuld trifft oder nicht.

Für Pferdebesitzer ist eine Pferdehaftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, dennoch raten Experten dringend dazu, eine Pferdehaftpflicht abzuschließen. Denn als Besitzer eines Pferdes haften Sie für alle Schäden, die das Tier verursacht. Diese können teuer werden, sodass eine Haftpflicht für Pferde vor großen finanziellen Belastungen schützen kann, indem sie ähnlich wie die Privathaftpflichtversicherung für die Kosten einsteht. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen, ist man über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Ausgeschlossen sind jedoch Pferde und Ponies sowie sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie andere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Diese müssen gesondert versichert werden.

Wenn man bedenkt, wie leicht Pferde einen Dritten verletzen oder einen Verkehrsunfall verursachen können, sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung obligatorisch sein. Wer solche Tiere privat hält ist für jeden Schaden, den diese Tiere anrichten schadenersatzpflichtig – unabhängig davon, ob ihn ein Mitverschulden trifft oder nicht!

Die Versicherungssumme sollte mindestens € 1 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden betragen. Oft kann eine solche Versicherung nur in Verbindung mit der privaten Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, da sich eine eindeutige Schuldzuweisung zwischen Tier und Halter oft nicht treffen lässt ( auf dem Pferd sitzt i.d.R. auch ein Reiter ). Zu beachten ist weiter, dass für jedes Tier eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss! Einen pauschalen Versicherungsschutz für sämtliche Tiere gibt es nicht.

Optional beitragsfrei eingeschlossen werden kann: Teilnahme an Turnieren und Rennen sowie die Vorbereitung dazu, Flurschäden, Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt, Fohlen des versicherten Tieres, das sich im Besitz des Versicherungsnehmers befindet (bis 12 Monate mitversichert), Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht von fremden Reitern und Reitbeteiligten, Private Fahrten mit Fuhrwerken einschließlich der gelegentlichen ent- oder unentgeltlichen Beförderung von Gästen, Mietschäden an: gemieteten Immobilien, z.B. Stallungen, Zäune, gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern, gemieteten oder geliehenen Reitutensilien, Gelegentliche ent- oder unentgeltliche private Tätigkeit als Reitlehrer, Versicherungsschutz auch beim Reiten und Führen ohne Zaumzeug, ohne Trense und/oder Trense und/oder ohne Sattel, Forderungsausfalldeckung, vorübergehende Auslandsaufenthalte, Kautionsleistung im Ausland, u. v. m.

Ihr Ansprechpartner für Pferdehalterhaftpflichtversicherungen in Ahrensbök, Ahrensburg, Bad Schwartau, Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Fehmarn, Dahme, Eutin, Grömitz, Großenbrode, Haffkrug, Hamburg, Heiligenhafen, Heringsdorf, Kasseedorf, Kellenhusen, Kiel, Lensahn, Lübeck, Malente, Neukirchen, Neumünster, Neustadt in Holstein, Niendorf, Oldenburg in Holstein, Pelzerhaken, Plön, Preetz, Pronstorf, Puttgarden, Ratekau, Scharbeutz, Schönwalde am Bungsberg, Sierksdorf, Stockelsdorf, Süsel, Timmendorfer Strand, Travemünde, Wangels, Warnsdorf, Weissenhäuser Strand und den umliegenden Städten und Gemeinden sowie telefonisch bundesweit.