Reisemobilversicherung
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Wohnmobilversicherung kurz und knapp erklärt
Häufige Fragen zur Reisemobilversicherung
Fragen und Antworten zur Reisemobilversicherung
Ich möchte mein Wohnmobil als Zweitwagen versichern. In welche SF Klasse wird es eingestuft?
Je nach Alter und Führerscheinbesitz kann eine Einstufung bis in die Schadenfreiheitsklasse 8 erfolgen. Sprechen Sie uns gerne an.
Ist eine Versicherung für ein Wohnmobil notwendig?
Wohnmobil-Versicherung abschließen: Wie teuer ist der Versicherungsschutz?
Die Kosten für die Versicherung Ihres Wohnmobils setzen sich anhand verschiedener Faktoren zusammen. Der wichtigste Faktor bei der Berechnung ist der Wert des Wohnmobils.
Zudem werden die unfall- und schadenfrei gefahrenen Jahre, die für die Wohnmobilversicherung einen individuellen Schadenfreiheitsrabatt ergeben, berücksichtigt.
Auch Kriterien wie das Alter des Fahrzeughalters und seine Fahrerfahrung werden herangezogen, um die Wohnmobil-Versicherung zu berechnen.
Welche Leistungen deckt die Teilkasko in der Wohnmobilversicherung ab?
Die Teilkasko kommt auch für Beschädigungen durch Diebstahl, Zusammenstoß mit Tieren aller Art oder bei Tierbiss auf.
Bei einem Totalschaden oder Verlust durch Diebstahl erhalten Sie innerhalb der ersten 18 Monate nach Erstzulassung den Neupreis.
Bei einem gebrauchten Fahrzeug erstattet die Allianz bis zu 18 Monate nach Kauf den von Ihnen gezahlten Kaufpreis oder Wiederbeschaffungswert – nicht nur den aktuellen Zeitwert. Dadurch können Sie sich einen gleichwertigen Camper kaufen.
Zusatzleistungen für Elektrofahrzeuge sowie die Differenzkasko für geleaste Fahrzeuge sind ebenfalls inklusive.
Wie fordere ich eine elektronische Versicherungsbestätigung an?
Gilt die Wohnmobilversicherung im Ausland?
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?
Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz. Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewährt die Versicherung Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz.
Ist der Inhalt des Wohnmobils mitversichert?
Aktuelles zur Wohnmobilversicherung
Unsere Reisemobilversicherung gibt Ihnen Freiheit!
Haftpflichtversicherung
Wie bei jedem Fahrzeug ist auch für Wohnmobile eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch das Wohnmobil verursacht wurden, ab. Dabei sind sowohl Sach- als auch Personenschäden versichert. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Kosten für Schadensersatzforderungen.
Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
Neben der Haftpflichtversicherung kann auch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für das Wohnmobil abgeschlossen werden. Eine Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch Diebstahl, Brand, Hagel oder Wildunfälle entstehen. Eine Vollkaskoversicherung bietet zusätzlich Schutz bei selbstverschuldeten Unfällen. Im Falle eines Schadens übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparaturen oder den Ersatz des Wohnmobils.
Insassenversicherung
Eine Insassenversicherung bietet zusätzlichen Schutz für die Insassen des Wohnmobils. Im Falle eines Unfalls, bei dem Insassen verletzt werden, übernimmt die Versicherung die Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitation. Die Insassenversicherung ist besonders sinnvoll, da die gesetzliche Unfallversicherung nur begrenzten Schutz bietet.
Wer mit dem Wohnmobil ins Ausland fährt, sollte auch eine Auslandsschutzversicherung abschließen. Eine solche Versicherung bietet Schutz bei Unfällen im Ausland und übernimmt die Kosten für Reparaturen oder den Ersatz des Wohnmobils. Zudem bietet die Auslandsschutzversicherung auch Rechtsschutz im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen.
Fahrerschutzversicherung
Eine Fahrerschutzversicherung bietet Schutz für den Fahrer des Wohnmobils. Im Falle eines Unfalls, bei dem der Fahrer verletzt wird, übernimmt die Versicherung die Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitation. Auch bei Invalidität oder Tod des Fahrers bietet die Fahrerschutzversicherung finanzielle Absicherung.
Ihr Ansprechpartner für Wohnmobilversicherungen in Ahrensbök, Ahrensburg, Bad Schwartau, Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Fehmarn, Dahme, Eutin, Grömitz, Großenbrode, Haffkrug, Hamburg, Heiligenhafen, Heringsdorf, Kasseedorf, Kellenhusen, Kiel, Lensahn, Lübeck, Malente, Neukirchen, Neumünster, Neustadt in Holstein, Niendorf, Oldenburg in Holstein, Pelzerhaken, Plön, Preetz, Pronstorf, Puttgarden, Ratekau, Scharbeutz, Schönwalde am Bungsberg, Sierksdorf, Stockelsdorf, Süsel, Timmendorfer Strand, Travemünde, Wangels, Warnsdorf, Weissenhäuser Strand und den umliegenden Städten und Gemeinden sowie telefonisch bundesweit.