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Krankenzusatzversicherung

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Krankenzusatzversicherung kurz und knapp erklärt

Eine Krankenzusatzversicherung bietet zusätzlichen Schutz und erweitert die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, indem sie Kosten für privatärztliche Behandlungen oder alternative Heilmethoden abdeckt. Sie ist besonders für Personen sinnvoll, die auf eine umfangreichere und schnellere medizinische Versorgung Wert legen oder spezifische Leistungen benötigen, die von der gesetzlichen Versicherung nicht übernommen werden. Sie kann helfen, finanzielle Belastungen durch hohe Behandlungskosten zu reduzieren und den Zugang zu hochwertigerer medizinischer Versorgung zu erleichtern.

Tarife der Krankenzusatzversicherung

Heilpraktiker

ab 18,70 Euro / Monat

Preisbeispiel gilt für:

  • Alter der Person: 35
  • € 1.000 Erstattung im Kalenderjahr
  • auch für Naturheilverfahren
  • Mindestvertragsdauer 1 Jahr
  • Erstattung Zuzahlung GKV

Vorsorgeuntersuchungen

ab 9,76 Euro / Monat

Preisbeispiel gilt für:

  • Alter der Person: 45
  • € 750 Erstattung im Kalenderjahr
  • Heilpraktiker 40% bis € 750
  • Sehhilfen bis € 150
  • Mindestvertragsdauer 2 Jahre

Sehhilfen

ab 13,45 Euro / Monat

Preisbeispiel gilt für:

  • Alter der Person: 25
  • € 400 Erstattung alle 2 Jahre
  • Vorsorgeuntersuchungen bis € 500
  • Lasik mitversichert
  • Mindestvertragsdauer 2 Jahre

Leistungen der Krankenzusatzversicherung

Heilpraktiker
Sie deckt die Kosten für Heilpraktikerleistungen ab, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oft nicht übernommen werden.
Patienten können auf ein breiteres Spektrum an alternativen Heilmethoden zugreifen, wie Akupunktur, Homöopathie oder Naturheilverfahren.
Oft werden auch die Kosten für verschriebene naturheilkundliche Medikamente erstattet.
Versicherte können frei den Heilpraktiker ihres Vertrauens wählen, ohne sich auf die GKV-Leistungen beschränken zu müssen.
Sehhilfen

Die genauen Leistungen einer Zusatzversicherung für Sehhilfen können je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif variieren. Im Allgemeinen bieten Zusatzversicherungen folgende Arten von Leistungen für Sehhilfen an:

Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen: Viele Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen, insbesondere wenn sie ärztlich verordnet sind. Die Höhe der Kostenübernahme kann sich nach dem gewählten Tarif und den individuellen Vertragsbedingungen richten.

Beitrag zu regelmäßigen Sehtests:
Manche Zusatzversicherungen bieten einen Zuschuss zu den Kosten für regelmäßige Sehtests, die oft nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Übernahme von Kosten für spezielle Sehhilfen: Neben Standardbrillen und -kontaktlinsen können auch spezielle Sehhilfen wie Gleitsichtbrillen, Sportsbrillen oder spezielle Kontaktlinsen abgedeckt sein, je nach Versicherungsvertrag.

Zuschuss für besondere Gläser:
Zusätzliche Leistungen können für spezielle Gläser wie HD-Gläser, lichtempfindliche Gläser oder besonders dünne und leichte Gläser bestehen.

Zuschuss zu Rahmen:
Einige Versicherungen übernehmen auch einen Teil der Kosten für den Brillenrahmen, insbesondere bei höherwertigen oder Design-Rahmen.

Kostenübernahme bei Kinderbrillen:
Wenn es um Brillen für Kinder geht, können Zusatzversicherungen oft großzügiger sein, da Kinder häufig neue Brillen benötigen, wenn sie wachsen.

Vorsorgeuntersuchungen

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Krebserkrankungen bei Erwachsenen, wenn diese öfter oder in anderen Lebensaltern als gesetzlich vorgesehen vorgenommen werden.

Hierzu können folgende Untersuchungen gehören:
Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus) einschl. Belastungs-/Lang zeit-/Ruhe-EKG
Langzeit- Blutdruckmessung
Lungenfunktionsprüfung
Ultraschalluntersuchung (US)
Untersuchung verschiedener Blut- und Stoffwechselwerte
Lungenfunktionstest
Schilddrüsen- Vorsorgeuntersuchung mittels Bestimmung des schilddrüsenstimulierenden Hormons (TSH) + US des Organs
Augeninnendruckmessung,
Augenhintergrundspiegelung
Glaukomfrüherkennung
große Krebsvorsorge (Frauen: klinische Untersuchung einschl. Untersuchung von Urin und Vaginalsekret, Blutuntersuchung + US der Organe des kleinen Beckens und der Nieren / Männer: klinische Untersuchung einschl. Urinuntersuchung (ggf. mit Urinzytologie), Bestimmung des prostataspezifischen Antigens + US der Prostata, u.v.m.

Zuzahlungen GKV
Übernahme der gesetzlichen Zuzahlungen (zum Beispiel für Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte)

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Häufige Fragen zur Krankenzusatzversicherung

Was ist eine ambulante Krankenzusatzversicherung?
Eine ambulante Krankenzusatzversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die die Kosten für medizinische Leistungen abdeckt, die nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Arztbehandlungen, alternative Heilmethoden oder spezielle diagnostische Verfahren.
Welche Leistungen sind typischerweise abgedeckt?
Typische Leistungen, die durch eine ambulante Krankenzusatzversicherung abgedeckt werden können, sind:

Kosten für alternative Heilmethoden (z.B. Akupunktur, Homöopathie)
Privatärztliche Behandlungen
Erstattung für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen
Kosten für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen
Zusätzliche Therapien, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind

Welche Kosten entstehen durch eine ambulante Krankenzusatzversicherung?

Die Kosten für eine ambulante Krankenzusatzversicherung variieren je nach Umfang der abgedeckten Leistungen und dem Versicherungsschutz. Die Beiträge hängen auch von Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und individuellen Bedürfnissen ab.

Lohnt sich eine ambulante Krankenzusatzversicherung für mich?
Ob sich eine ambulante Krankenzusatzversicherung für dich lohnt, hängt von deinen individuellen Bedürfnissen und deinem Gesundheitszustand ab. Wenn du regelmäßig Leistungen in Anspruch nimmst, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, oder wenn du besonderen Wert auf eine umfassende medizinische Versorgung legst, kann eine solche Versicherung sinnvoll sein.
Wie viel übernimmt eine Krankenzusatzversicherung bei Sehhilfen?

Die Erstattung für Sehhilfen ( Brillen und Kontaktlinsen ) beträgt je nach Gesellschaft zwischen € 50,00 und € 400,00 alle 2 bis 3 Jahre oder bei Sehschärfenänderung.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt keine Zuschüsse mehr zu Brillen. Umso wichtiger ist es, diese Kosten privat abzusichern.

Eine Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für Sehhilfen bis zum im Versicherungsvertrag festgelegten Höchstsatz. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Einstärkengläser, Mehrstärkengläser oder Gleitsichtgläser benötigen. Auch Kontaktlinsen werden bezuschusst.

Einige Brillenzusatzversicherung bezuschussen auch Lasik-Laserbehandlungen. Mithilfe dieses Verfahrens kann die Sehstärke korrigiert werden – im Idealfall wird dabei ein Dioptrienwert zwischen 0 und 0,5 erzielt.

Die genaue Höhe der Erstattung hängt vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab.

Wie viel übernimmt eine Krankenzusatzversicherung beim Heilpraktiker?

Je nach Gesellschaft variieren die Übernahmen zwischen € 100,00 bis € 2.000,00 jährlich. Übernommen werden Kosten für Heilpraktikerbehandlungen inkl. verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie naturheilkundliche Leistungen von Ärzten nach dem Hufelandverzeichnis.

Der Leistungsumfang hängt vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab. In der Regel übernimmt eine Heilpraktikerversicherung die Kosten für Naturheilverfahren, die im Hufelandverzeichnis oder der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) enthalten sind. Hierzu gehören beispielsweise Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie, Bioenergetik oder die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM). Einige Versicherer legen in einem eigenen Verzeichnis fest, welche Therapien sie bezuschussen.

Zwar haben manche gesetzliche Krankenversicherer ihren Tarifen vereinzelt Naturheilverfahren hinzugefügt, sie übernehmen jedoch nur einen geringen Teil der Kosten. Den Großteil der Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung muss der Versicherte auch in diesen Fällen selbst übernehmen.

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Krankenzusatzversicherung

Eine private Krankenzusatzversicherung kann sinnvoll sein, wenn man sich zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung absichern möchte. Eine solche Zusatzversicherung kann eine finanzielle Unterstützung bei bestimmten Leistungen bieten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise Heilpraktikerbehandlungen, Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen.

Heilpraktikerbehandlungen sind in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt. Wer sich dafür entscheidet, muss die Kosten selbst tragen. Hier kann eine private Krankenzusatzversicherung Abhilfe schaffen, indem sie einen Teil oder sogar die gesamten Kosten übernimmt.

Sehhilfen sind ebenfalls nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt. Wer beispielsweise auf eine Brille oder Kontaktlinsen angewiesen ist, muss die Kosten für diese Geräte aus eigener Tasche bezahlen. Hier kann eine private Krankenzusatzversicherung eine finanzielle Entlastung sein, indem sie einen Teil oder sogar die gesamten Kosten übernimmt.

Vorsorgeuntersuchungen sind ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems, doch leider sind diese oft mit hohen Kosten verbunden. Hier kann eine private Krankenzusatzversicherung ebenfalls Abhilfe schaffen, indem sie einen Teil oder sogar die gesamten Kosten übernimmt.

Wer sich für eine private Krankenzusatzversicherung entscheidet, sollte jedoch darauf achten, dass die gewünschten Leistungen auch tatsächlich von der Versicherung übernommen werden. Es ist ratsam, sich vor Abschluss einer Versicherung genau über die Leistungen zu informieren und zu prüfen, ob diese zu den eigenen Bedürfnissen passen.

Insgesamt ist eine private Krankenzusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, wenn man sich zusätzlich absichern möchte. Sie kann besonders bei Heilpraktikerbehandlungen, Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen eine finanzielle Entlastung sein.

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