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Zahnzusatzversicherung

Gesund, strahlend, sorgenfrei – mit der Zahnzusatzversicherung sichern Sie sich umfassenden Schutz für hochwertige Behandlungen, präventive Vorsorge und ein dauerhaft perfektes Lächeln!

Bis zu 100 % Erstattung für Zahnbehandlungen, Implantate

Sofortiger Schutz, keine Wartezeiten, täglich kündbar!

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Warum ist die Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Die Zahnzusatzversicherung bietet einen umfassenden Schutz, der insbesondere bei teuren Behandlungen finanziell entlastet. Sie unterstützt dabei, hohe Eigenanteile bei Implantaten oder hochwertigem Zahnersatz zu vermeiden. Durch die Förderung präventiver Maßnahmen trägt sie langfristig zu einem gesunden Gebiss bei. Dank moderner Tarife ermöglicht sie den Zugang zu innovativen und qualitativ hochwertigen Behandlungen. So verbessert die Zahnzusatzversicherung nicht nur Ihre Zahngesundheit, sondern auch Ihre Lebensqualität.

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Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Auf was muss man bei einer Zahnzusatzversicherung achten?

Bei der Wahl der Zahnzusatzversicherung sollte auf eine hohe Erstattung bei Zahnersatz geachtet werden.
Leistungen bei Zahnbehandlung, wie Füllungen, sollten auch enthalten sein.
Zahnprophylaxe ist nicht unbedingt wichtig, da die Mehrkosten oftmals genauso hoch sind wie die Erstattung.

Implantate sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil – insbesondere der Knochenaufbau sollte enthalten sein.

Nehmen Sie die Gesundheitsfragen ernst. Tarife ohne Gesundheitsfragen schließen bereits angeratene und begonnene Behandlungen ebenso aus wie fehlende Zähne.

Warum brauche ich eine Zahnzusatzversicherung?

Die gesetzliche Krankenkasse leistet für Zahnersatz und Zahnbehandlung nur eine Minimalversorgung. Gesetzlich Versicherte erhalten also nur die günstigste Ausführung (Regelversorgung).

Es bleibt ein kostspieliger Eigenanteil. Wird Zahnersatz benötigt, kommt schnell ein vierstelliger Betrag zusammen.

Mit einer Zahnzusatzversicherung werden die Kosten bis zu 100 % erstattet.

Was ist bei der Zahnzusatzversicherung nicht versichert?

hr Versicherungsschutz ist in seltenen Fällen begrenzt. Daher besteht in den nachfolgend beschriebenen Fällen kein Anspruch auf Versicherungsleistungen:

  • bei Antragstellung bereits erkrankte Zähne,
  • bei Antragstellung fehlende und noch nicht ersetzte Zähne,
  • bei Antragstellung bereits bekannte oder medizinisch angeratene oder bereits begonnene Behandlungen
  • nicht angelegte Zähne (Fehlen von Zahnanlagen)
    Hinweis: Ein Zahn, der aufgrund einer früheren Erkrankung behandelt und dessen Versorgung bereits abgeschlossen ist – der Zahn somit zum Zeitpunkt der Antragstellung behandlungs- und beschwerdefrei ist, gilt für spätere Behandlungen als versichert.
Wann sollte der Abschluss der Zahnzusatzversicherung erfolgen?

Eine Zahnversicherung kann jederzeit erfolgen, doch je früher desto besser
Starten Sie frühzeitig mit einer Zahnzusatzversicherung, um die Beiträge ein Leben lang moderat zu halten. Gerade in jungen Jahren ist eine Zahnzusatzversicherung am günstigsten.

Auch ältere Patienten sollten ihre Zahngesundheit absichern. Rechnen Sie bei bestehenden Füllungen zukünftig mit weiteren Behandlungen.

Das trifft auch auf Patienten mit beispielsweise Wurzelbehandlungen zu. Hier werden im Laufe der Zeit Brücken, Kronen oder Implantate fällig. Grundsätzlich besteht keine Altersobergrenze: Sichern Sie ein gepflegtes Gebiss jederzeit optimal ab. Die gesetzlichen Krankenversicherungen erbringen im Bereich Zahnersatz ausschließlich Standardleistungen. Die private Vorsorge mit einer Zahnzusatzversicherung ist allemal sinnvoll – auch im höheren Alter. Besonders wenn Sie dauerhaft erstklassige Zahnleistungen erhalten möchten und weitere Behandlungen in absehbarer Zeit anstehen.gs einer jährlichen Höchstgrenze.

Was sind Zahnprophylaxemaßnahmen?

Die Prophylaxe beim Zahnarzt besteht aus vorbeugenden Maßnahmen, die die Entstehung von Krankheiten an Zähnen und am Zahnhalteapparat verhindern sollen. Dazu zählen: professionelle Zahnreinigung, Mundhygiene-Informationen, regelmäßige Kontrollen durch den Zahnarzt, Karies- Risiko-Diagnostik, Parodontitis-Risiko-Diagnostik.

Was ist eine professionelle Zahnreinigung?

Die Zahnreinigung, die über die häusliche Methode hinausgeht, wird von speziell geschultem Personal durchgeführt. Die PZR umfasst eine gründliche Untersuchung des Gebisses. Alle weichen und harten Beläge sowie Bakterien werden von den Zähnen entfernt. Zusätzlich erfolgen eine Reinigung der Zahnzwischenräume, eine Politur der Zähne sowie eine Fluoridierung.

Was bedeutet Regelversorgung?
Die Regelversorgung legt die anzuwendende einfache Therapieform für alle zahnärztlichen Befunde bei gesetzlich versicherten Personen fest und bestimmt damit auch die Höhe des Festzuschusses, den die GKV für die Behandlung an den Zahnarzt zahlt.
Was bedeutet Privatversorgung?
Hierbei wendet der Zahnarzt zumeist qualitativ hochwertigere Behandlungen bzw. Materialien an, die über die Regelversorgung hinausgehen. Der Versicherte erhält dafür den „Festzuschuss“ von seiner Krankenkasse und trägt die anfallenden Mehrkosten der Privatversorgung selber.
Was ist ein Implantat?
Hierbei handelt es sich um eine künstliche Zahnwurzel zur Befestigung von Kronen, Brücken; dieser Stützpfeiler wird anstelle eines verlorenen Zahnes in den Knochen eingeschraubt und wächst dann fest.
Was ist eine Suprakonstruktion?
Als Suprakonstruktion bezeichnet man den auf einem Zahnimplantat befestigten Zahnersatz. Dabei kann es sich um eine Krone, eine Brücke oder auch um eine Prothese handeln.
Was sind Inlays?
Hierbei handelt es sich um ein Teilstück vom Zahn, welches vom Zahntechniker angefertigt wird. Grundsätzlich können Inlays auch als Füllungseinlagen oder Keramikfüllungen bezeichnet werden. Das Inlay ersetzt Teile der Kaufläche, jedoch nicht Zahnhöcker. Müssen auch Zahnhöcker wiederhergestellt werden, benötigt man Onlays.
Was sind Onlays?
Diese werden in der Regel wie Inlays gewertet. Die GKV leistet für Inlays/Onlays nicht (ausgenommen Amalgam). Es gibt unterschiedliche Materialien: Gold-, Keramik-, Porzellan- und Glas-Inlay.
Was zählt alles zur Zahnbehandlung?
Zahnbehandlung umfasst die zahnärztlichen Leistungen zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Dazu zählen: Zahnfüllungen, Parodontosebehandlung, Wurzelbehandlung, Knirscherschiene/Aufbissschiene.
Welche Zahnbehandlungen übernimmt die GKV nicht?
Kunststoff-Füllungen werden nicht von der GKV übernommen. Die Kosten für eine Amalgamfüllung werden von der GKV erstattet. Auch bei der Parodontose- oder Wurzel-Behandlung gibt es Fälle, in denen die GKV keine Leistung übernimmt und der Zahnarzt eine Privat-Rechnung aufstellt.
Was sind dentin-adhäsive Füllungen?
Dentin-adhäsive Füllungen, auch dentinadhäsive Befestigung genannt, ist ein Verfahren, bei welchem die Dentinoberfläche einer Kavität (Zahnbeinoberfläche eines Lochs) chemisch so vorbehandelt wird, dass dünnflüssige Dentinhaftvermittler in die Oberflächenstrukturen eindringen können und nach chemischer Aushärtung einen mikromechanischen Verbund mit dem Dentin auf der einen Seite und der Kompositfüllung (Kunststofffüllung) auf der anderen Seite eingehen.
Was ist eine Wurzelbehandlung?
Wurzelbehandlungen haben das Ziel, einen angegriffenen Zahn zu erhalten. Wurzelbehandlungen werden bei einer vorliegenden Wurzelentzündung sowie nach einem Unfall oder in Vorbereitung auf eine Kronenversorgung notwendig. Der Wurzelkanal wird dabei gereinigt und erweitert, an- schließend gefüllt und abgedichtet. Somit wird die Zahnwurzel wiederhergestellt.
Was sind funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen?

Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen haben den Zweck, Störungen der Funktion der Kiefergelenke, der Kaumuskulatur und der Zähne zu diagnostizieren und zu beheben. Sie zählen überwiegend zum Zahnersatz, können aber auch als Zahnbehandlung gewertet werden. Die GKV übernimmt hierfür keine Leistung.

Was bedeutet Kieferorthopädie ( KFO )?
Die Kieferorthopädie befasst sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden funktionellen Störungen.
Wann erstattet die GKV für KFO?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung nur bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr, wenn der Befund einen Schweregrad von KIG 3–5 aufweist.
Was sind Brackets / selbstlingierende Brackets?

Brackets (engl. Klammern) sind in der Kieferorthopädie gebräuchliche Befestigungselemente bei festsitzenden Apparaturen (vgl. Zahnspange). Selbstlingierende Brackets benötigen zum Einbinden der Drähte keine zusätzlichen Gummis oder Metallligaturen.

Was ist ein Heil- und Kostenplan?

Der Heil- und Kostenplan listet die Kosten einer bevorstehenden Behandlung auf und dient dazu, sich von der Krankenkasse eine Kostenzusage für den Festzuschuss geben zu lassen und den Eigenanteil kalkulieren zu können.

Was versteht man bei privaten Zusatzversicherungen unter Zahnstaffel?

Eine Zahnstaffel begrenzt die Erstattung gegenüber dem Kunden in den ersten vier Jahren. Die Begrenzungen sind je nach Tarif unterschiedlich hoch und wirken beitragsstabilisierend. Ab dem fünften Jahr entfällt die jährliche Begrenzung. Es gibt aber auch Zahnzusatzversicherungen ohne Summenbegrenzung.

Was versteht man bei der Zahnzusatzversicherung unter Wartezeiten?

Die allgemeine Wartezeit beträgt acht Monate. D. h., nach acht Monaten können erstmals Leistungen für Zahnersatz beansprucht werden. Zahnbehandlungen bereits nach drei Monaten. Es gibt aber auch Tarife ohne Wartezeiten.

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Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Top-Themen rund um die Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung bietet viele Vorteile und Leistungen, die einem ein gutes Gefühl geben und dabei helfen, die finanziellen Kosten von Zahnbehandlungen zu reduzieren. Eine Zahnzusatzversicherung bietet umfassenden Schutz für den Fall, dass eine Person eine größere Zahnbehandlung benötigt, bei der Kosten anfallen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.

Ein weiterer großer Vorteil einer Zahnzusatzversicherung ist, dass sie eine größere finanzielle Unterstützung für teure Zahnbehandlungen bietet. Dazu gehören beispielsweise Zahnersatz wie Brücken, Kronen und Implantate, aber auch orthodontische Behandlungen wie Zahnspangen für Kinder und Jugendliche.

Eine Zahnzusatzversicherung kann auch den Stress und die Sorgen reduzieren, die mit dem Gedanken an eine teure Zahnbehandlung einhergehen. Da die Kosten teilweise oder vollständig von der Versicherung übernommen werden, kann man sich sicher sein, dass man keine hohen Kosten tragen muss, wenn man eine Zahnbehandlung benötigt.

Eine Zahnzusatzversicherung kann auch die Gesamtkosten für Zahnbehandlungen über einen längeren Zeitraum reduzieren, da sie in regelmäßigen Abständen beitragsfreie Vorsorgeuntersuchungen und Reinigungen anbietet. Dies kann dazu beitragen, dass kleine Probleme frühzeitig erkannt und behandelt werden, bevor sie größere und teurere Probleme werden.

Insgesamt bietet eine Zahnzusatzversicherung viele Vorteile und Leistungen, die dazu beitragen können, dass man sich sicher fühlt und finanziell geschützt ist, wenn man eine Zahnbehandlung benötigt.

Ihr Ansprechpartner für Zahnzusatzversicherungen in Ahrensbök, Altenkrempe, Bad Schwartau, Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Bosau, Fehmarn, Dahme, Eutin, Gremersdorf, Grömitz, Großenbrode, Haffkrug, Hamburg, Heiligenhafen, Heringsdorf, Hohwacht, Kasseedorf, Kellenhusen, Kiel, Lensahn, Lübeck, Lütjenburg, Malente, Neukirchen, Neumünster, Neustadt in Holstein, Niendorf, Oldenburg in Holstein, Pansdorf, Pelzerhaken, Plön, Preetz, Pronstorf, Puttgarden, Ratekau, Reinfeld, Scharbeutz, Schashagen, Schönwalde am Bungsberg, Sierksdorf, Stockelsdorf, Süsel, Timmendorfer Strand, Travemünde, Wangels, Warnsdorf, Weissenhäuser Strand und den umliegenden Städten und Gemeinden.