Bauleistungsversicherung
Bei jedem Bauvorhaben bleiben Risiken, die sich nicht kalkulieren lassen. Vom ersten Spatenstich bis zur Schlüsselübergabe: Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen unvorhersehbarer Schäden an Ihrem Bau mit der Bauleistungsversicherung.
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Bauleistungsversicherung kurz und knapp erklärt
Häufige Fragen zur Bauleistungsversicherung?
Fragen und Antworten zur Bauleistungsversicherung
Ist für mich als Bauherr eine Bauleistungsversicherung sinnvoll?
Sie übernimmt die Kosten, wenn unvorhersehbare Schäden an Ihrem Bauvorhaben entstehen, beispielsweise durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Überschwemmung, Überflutung), Konstruktions- und Materialfehler, vorsätzliches Verhalten Dritter oder Diebstahl.
Wer ist über die Bauleistungsversicherung versichert?
Wer zahlt die Bauleistungsversicherung?
Welche Schäden sind über die Bauleistungsversicherung versichert?
Bei der Bauleistungsversicherung sind unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen und Zerstörungen) an versicherten Bauleistungen versichert, beispielsweise durch:
- Ungewöhnliche Witterungsverhältnisse (zum Beispiel Niederschläge, Sturm, Hagel)
- Höhere Gewalt und Elementarereignisse (zum Beispiel Erdbeben, Überschwemmungen und Hochwasser)
- Fahrlässige und böswillige Handlungen Dritter (zum Beispiel Vandalismus)
- Glasbruch
- Diebstahl fest eingebauter Teile
- Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, innere Unruhen, Streik, Aussperrung
- Baugrundprobleme
- Unachtsamkeit des Baustellenpersonals
- Bauunfälle
Welche Schäden deckt die Bauleistungsversicherung nicht ab?
Die Bauleistungsversicherung deckt unvorhergesehene Schäden umfassend ab. Für folgende Fälle besteht kein Versicherungsschutz:
- Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion (sind besser durch eine Immobilienversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung abgesichert)
- Schäden durch normale Witterungseinflüsse
- Baumängel
- Vermögensschäden, die durch die Insolvenz eines von Ihnen beauftragten Bauunternehmens entstehen.
Endet die Bauleistungsversicherung automatisch nach Beendigung der Bau- oder Umbauphase?
Dabei ist der früheste dieser Zeitpunkte maßgeblich. Der Versicherungsschutz endet spätestens zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Bevor der Versicherungsschutz endet, können Sie die Verlängerung des Versicherungsschutzes beantragen, beispielsweise wenn sich die Bau- oder Umbaumaßnahmen verzögern.
Bekomme ich den Beitrag für die Bauleistungsversicherung anteilig erstattet, wenn der Bau früher fertig wird?
Bauleistungsversicherung für ein sorgenfreies Bauen
Die Bauleistungsversicherung ist der Rundumschutz für Ihr Bauvorhaben. Sie schützt den Bauherren vor den Kosten durch Beschädigung oder Zerstörung der Baustoffe und Bauteile. Die Gefahren, die auf Ihren Bau treffen können sind groß. Vandalismus, extreme Witterung oder Glasbruch – um nur einige Beispiele zu nennen.
Versichert sind alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes gegen unvorhersehbar eintretende Schäden ( z.B. ungewöhnliche Witterungseinflüsse, mutwillige und vorsätzliche Beschädigung von Bauteilen durch Unbekannte, fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern ).
Ihr Ansprechpartner für Bauleistungsversicherungen in Ahrensbök, Ahrensburg, Bad Schwartau, Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Fehmarn, Dahme, Eutin, Grömitz, Großenbrode, Haffkrug, Hamburg, Heiligenhafen, Heringsdorf, Kasseedorf, Kellenhusen, Kiel, Lensahn, Lübeck, Malente, Neukirchen, Neumünster, Neustadt in Holstein, Niendorf, Oldenburg in Holstein, Pelzerhaken, Plön, Preetz, Pronstorf, Puttgarden, Ratekau, Scharbeutz, Schönwalde am Bungsberg, Sierksdorf, Stockelsdorf, Süsel, Timmendorfer Strand, Travemünde, Wangels, Warnsdorf, Weissenhäuser Strand und den umliegenden Städten und Gemeinden sowie telefonisch bundesweit.