Berufshaftpflicht-versicherung
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Berufshaftpflichtversicherung kurz und knapp erklärt
Haben Sie Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung?
Wer benötigt eine Berufshaftpflichtversicherung? Wie viel kostet die Versicherung? Wir geben Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen.
Häufige Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung
Wer braucht eine Berufshaftpflichtversicherung?
Wie viel kostet eine Berufshaftpflichtversicherung?
Einige Berufsgruppen erhalten die Berufshaftpflicht schon für € 100 jährlich. Wiederum andere zahlen mehrere € 1.000 im Jahr für Ihren Schutz.
Was versteht man unter einer Berufshaftpflichtversicherung?
Wer anderen einen Schaden zufügt, muss laut Gesetz dafür aufkommen. Im Privatleben schützt eine Privathaftpflichtversicherung vor Schadenersatzforderungen. Im Beruf eine Berufshaftpflicht.
Apotheker, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Richter, Unternehmensberater und andere beratende Berufe benötigen eine Berufshaftpflicht.
Denn aufgrund der beratenden Tätigkeit kann es auch einmal zu Fehlberatungen oder bei Ärzten zu Fehldiagnosen etc. kommen und der Geschädigte fordert Schadensersatz. Mit der Berufshaftpflichtversicherung sind solche Schäden abgesichert.
Denn aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haften Sie in Ausübung Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber. Sie müssen sich auch das Fehlverhalten Ihrer Betriebsangehörigen zurechnen lassen. Dabei können nicht versicherte Ansprüche unter Umständen auch existenzbedrohend sein.
Bis zu welcher Höhe leistet die Berufshaftpflicht?
Wo gilt die Berufshaftpflichtversicherung?
Wie unterscheiden sich die Betriebshaftpflicht und die Berufshaftpflicht?
In der Regel liegt der der Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht – im Versicherungsschutz. In der Berufshaftpflichtversicherung sind reine Vermögensschäden versichert. Deshalb ist oft auch von einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die Rede.
Hingegen wird eine Versicherung für Personen- und Sachschäden als Betriebshaftpflichtversicherung bezeichnet.
Aktuelles zur
Berufshaftpflichtversicherung
Insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Vereidigte Buchprüfer, Sachverständige – und nicht zuletzt Versicherungsmakler.
Für diverse Berufsgruppen gibt es eine gesetzliche Versicherungspflicht mit Mindestversicherungssummen. Diese brauchen also zwingend einen Versicherungsvertrag, um überhaupt tätig werden zu können.
Ein Beispiel dafür ist der Rechtsanwalt, der vor der Anwaltskammer eine Versicherungsbestätigung vorlegen muss, damit er überhaupt zugelassen wird.
In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung spricht man vom Verstoßprinzip wie wir es aus der Rechtsschutzversicherung kennen. Das heißt: Vermögensschäden werden in der Regel nicht sofort sichtbar, sondern treten erst nach einiger Zeit zu Tage. Dem trägt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Rechnung.
Versicherungsfall ist hier nicht das Schadenereignis (Eintritt des Vermögensschadens) oder die Anspruchserhebung (Geltendmachung des Schadens durch den Geschädigten), sondern der Verstoß (das berufliche Versehen), der spätere Haftpflichtansprüche nach sich ziehen kann.
Ihr Ansprechpartner für Berufshaftpflichtversicherungen in Ahrensbök, Ahrensburg, Bad Schwartau, Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Burg auf Fehmarn, Dahme, Eutin, Grömitz, Großenbrode, Haffkrug, Hamburg, Heiligenhafen, Heringsdorf, Kasseedorf, Kellenhusen, Kiel, Lensahn, Lübeck, Malente, Neukirchen, Neumünster, Neustadt in Holstein, Niendorf, Oldenburg in Holstein, Pelzerhaken, Plön, Preetz, Pronstorf, Puttgarden, Ratekau, Scharbeutz, Schönwalde am Bungsberg, Sierksdorf, Stockelsdorf, Süsel, Timmendorfer Strand, Travemünde, Wangels, Warnsdorf, Weissenhäuser Strand und den umliegenden Städten und Gemeinden sowie telefonisch bundesweit.