Pferdehalterhaftpflicht-versicherung
Ihre Leistungen
Fremdreiterrisiko, Reitbeteiligung, Mietsachschäden an Stallungen, Versicherungssumme bis €50 Mio., u.v.m.
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Unsere Empfehlung: Umfassender Schutz
Pferdehaftpflichtversicherung kurz und knapp erklärt
Häufige Fragen zur Pferdehaftpflichtversicherung
Fragen und Antworten zur Pferdehaftpflichtversicherung
Warum brauchen Pferdehalter eine extra Haftpflichtversicherung?
Welche Personen sind in der Pferdehaftpflicht mitversichert?
Was ist in der Pferdehaftpflicht versichert?
Welche weiteren Versicherungen brauche ich für ein Pferd?
Sprechen Sie uns gerne an.
Sind auch Schäden auf Urlaubsreisen versichert?
Wie teuer ist eine Pferdehaftpflichtversicherung?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Pferdehaftpflichtversicherung sein?
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Eine Pferdehaftpflichtversicherung sollte für einen Pferdebesitzer zum Standard gehören. Wird durch eigene Pferde ein Schaden verursacht, haften Sie als Pferdehalter dafür in vollem Umfang. Pferde sind von Natur aus Fluchttiere. Bricht dieses beispielsweise aus und verursacht einen Unfall, haften Sie unabhängig davon, ob Sie eine Schuld trifft oder nicht.
Für Pferdebesitzer ist eine Pferdehaftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, dennoch raten Experten dringend dazu, eine Pferdehaftpflicht abzuschließen. Denn als Besitzer eines Pferdes haften Sie für alle Schäden, die das Tier verursacht. Diese können teuer werden, sodass eine Haftpflicht für Pferde vor großen finanziellen Belastungen schützen kann, indem sie ähnlich wie die Privathaftpflichtversicherung für die Kosten einsteht. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen, ist man über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Ausgeschlossen sind jedoch Pferde und Ponies sowie sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie andere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Diese müssen gesondert versichert werden.
Wenn man bedenkt, wie leicht Pferde einen Dritten verletzen oder einen Verkehrsunfall verursachen können, sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung obligatorisch sein. Wer solche Tiere privat hält ist für jeden Schaden, den diese Tiere anrichten schadenersatzpflichtig – unabhängig davon, ob ihn ein Mitverschulden trifft oder nicht!
Optional beitragsfrei eingeschlossen werden kann: Teilnahme an Turnieren und Rennen sowie die Vorbereitung dazu, Flurschäden, Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt, Fohlen des versicherten Tieres, das sich im Besitz des Versicherungsnehmers befindet (bis 12 Monate mitversichert), Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht von fremden Reitern und Reitbeteiligten, Private Fahrten mit Fuhrwerken einschließlich der gelegentlichen ent- oder unentgeltlichen Beförderung von Gästen, Mietschäden an: gemieteten Immobilien, z.B. Stallungen, Zäune, gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern, gemieteten oder geliehenen Reitutensilien, Gelegentliche ent- oder unentgeltliche private Tätigkeit als Reitlehrer, Versicherungsschutz auch beim Reiten und Führen ohne Zaumzeug, ohne Trense und/oder Trense und/oder ohne Sattel, Forderungsausfalldeckung, vorübergehende Auslandsaufenthalte, Kautionsleistung im Ausland, u. v. m.
Ihr Ansprechpartner für Pferdehalterhaftpflichtversicherungen in Ahrensbök, Ahrensburg, Bad Schwartau, Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Fehmarn, Dahme, Eutin, Grömitz, Großenbrode, Haffkrug, Hamburg, Heiligenhafen, Heringsdorf, Kasseedorf, Kellenhusen, Kiel, Lensahn, Lübeck, Malente, Neukirchen, Neumünster, Neustadt in Holstein, Niendorf, Oldenburg in Holstein, Pelzerhaken, Plön, Preetz, Pronstorf, Puttgarden, Ratekau, Scharbeutz, Schönwalde am Bungsberg, Sierksdorf, Stockelsdorf, Süsel, Timmendorfer Strand, Travemünde, Wangels, Warnsdorf, Weissenhäuser Strand und den umliegenden Städten und Gemeinden sowie telefonisch bundesweit.