Rürup-Rentenversicherung
Die Basisrente für Ihre Altersvorsorge. Bei der Rürup–Rente sind ab 2023 100 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar.
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Rürup-Rente kurz und knapp erklärt
Häufige Fragen zur Rürup-Rente?
Fragen und Antworten zur Rürup-Rente
Für wen eignet sich die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente richtet sich an alle, die mit Beginn des Rentenalters finanziell unabhängig bleiben, ihre Rente aufstocken und gleichzeitig von Steuererleichterungen profitieren wollen. Aufgrund ihrer Besonderheiten spricht diese Altersvorsorge allerdings zwei Personengruppen besonders an. Selbständige und Gutverdiener.
Was versteht man unter einer Rürup-Rente?
Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup–Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet, wurde 2005 in Deutschland als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt.
Die sogenannte Rürup-Rente oder Basis-Rente ist eine kapitalgedeckte Altersvorsorge. Es handelt sich um eine private Rentenversicherung, die Ihnen eine lebenslange Rente garantiert – unabhängig davon, wie alt Sie werden. Sie ist vom Gesetzgeber als Ergänzung der gesetzlichen Altersrente gedacht. Ab Rentenbeginn wird Sie monatlich ausgezahlt und bis zum Rentenbeginn steuerlich gefördert.
Wer hat Anspruch auf Rürup-Rente?
Obwohl die Rürup-Rente hauptsächlich für Selbstständige und Freiberufler konzipiert wurde – sozusagen als Gegenstück zur Riester Rente – können alle Arbeitnehmer und Beamte die Vorteile der Rürup Rente nutzen. Dies lohnt sich insbesondere für Personen, die eine hohe Steuerlast haben, über der Beitragsbemessungsgrenze liegen oder steuerlich gefördert für die Altersvorsorge vorsorgen wollen. Für Selbstständige lohnt sie sich besonders, da die Rürup Rente die einzige Möglichkeit ist, Altersvorsorgebeiträge von der Steuer abzusetzen.
Wie wird die Rürup-Rente gefördert?
Die Rürup-Rente bietet eine ganze Menge von Vorteilen. So können bis zur Höchstgrenze 2023 von € 26.528 ( Verheiratete € 53.056) die Beiträge schrittweise als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden ( 2023: 100% ). Weiterhin darf das angesammelte Vermögen bei Arbeitslosigkeit oder Hartz IV Bezuges nicht angerechnet oder aufgebraucht werden. Auch können steuerbegünstigt Zusatzversicherungen, wie Hinterbliebenenschutz oder Berufsunfähigkeitsversicherung, eingeschlossen werden. Im Falle einer Insolvenz oder Hartz IV Bezuges wurde sichergestellt, dass Leistungen aus einer Rürup Rente wie Arbeitseinkommen zu sehen sind. Eine Pfändung kommt daher nur innerhalb eng gesteckter Grenzen in Betracht.
Wie hoch ist der Beitrag zur Rürup-Rente?
Bei der Höhe der monatlichen Einzahlungen sind Sie völlig flexibel, solange Sie sich im Rahmen der jährlichen Höchstsätze bewegen.
Wann wird die Rürup Rente ausbezahlt?
Für Verträge, die vor 2012 geschlossen wurden, ist eine Auszahlungen der monatlichen Rente ab dem 60. Lebensjahr möglich. Für Verträge ab 2012 ab dem 62. Lebensjahr.
Wie wird die Rürup Rente in der Rentenphase besteuert?
Die Rürup Rente unterliegt in der Rentenphase voll der Besteuerung. Dies ist in der Regel nicht unvorteilhaft, da während des Rentenbezuges der Steuersatz durch geringeres Einkommen sehr niedrig ist.
Was passiert mit den eingezahlten Beiträgen zur Rürup-Rente im Todesfall?
Die eingezahlten Beiträge verfallen. Mit einer Zusatzversicherung kann dies jedoch vermieden werden. Auch besteht die Möglichkeit, eine Beitragsrückgewähr in den Vertrag mit auf zu nehmen. Dies ist günstiger und sichert die Hinterbliebenen, wie z. B. Ehepartner oder Kinder, in Form einer Hinterbliebenenrente ab.
An wen kann die Rürup Rente im Todesfall gezahlt werden?
Versorgungsberechtigte sind bei der Rürup Rente nur der Ehepartner und die Kinder der versicherten Person, für die ihr zum Zeitpunkt des Todes Kindergeld oder ein Freibetrag zugestanden hätte. Die fällige Rente wird als Hinterbliebenenrente gezahlt. Haben Sie eine Todesfallzusatzversicherung abgeschlossen, kann die Rente auch an Personen erbracht werden, die nicht versorgungsberechtigt sind, z. B. den Lebenspartner.
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Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die in Deutschland im Jahre 2005 eingeführt wurde. Sie ist benannt nach dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup, der sie als eine Lösung für die bestehenden Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung vorschlug.
Die Rürup-Rente wird auch als Basisrente bezeichnet, da sie eine ergänzende Vorsorge zur gesetzlichen Rentenversicherung darstellt. Diese Form der Altersvorsorge richtet sich an Menschen, die ihre Rentenansprüche aufstocken möchten, um im Alter ein höheres Einkommen zu erzielen.
Einer der größten Vorteile der Rürup-Rente ist die steuerliche Absetzbarkeit. So erkennt das Finanzamt bei Alleinstehenden bis zu € 26.528, bei Verheirateten bis zu € 53.056 2023 steuerlich an und zieht 96% als Sonderausgaben ab. Bis zum Jahr 2025 wird dieser Anteil bis auf 100% steigen. Dies bedeutet, dass ein Teil des Beitrags von der Steuerlast abgezogen werden kann, was einen finanziellen Vorteil für den Sparer darstellt.
Ein weiterer Vorteil ist die Absicherung im Falle von Arbeitslosigkeit oder Invalidität. Im Falle einer Arbeitslosigkeit können die Beiträge für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden, ohne dass dabei Vertragslaufzeit oder Rentenansprüche beeinträchtigt werden. Im Falle einer Invalidität wird eine lebenslange Rente ausgezahlt, die den Sparer im Alter absichert.
Die Rürup-Rente ist jedoch auch mit einigen Nachteilen verbunden. Einer davon ist die mangelnde Flexibilität. Es ist schwieriger, die Vertragsbedingungen zu ändern, als bei anderen Formen der privaten Altersvorsorge.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Rürup-Rente eine attraktive Option für Menschen darstellt, die ihre Rentenansprüche aufstocken und im Alter ein höheres Einkommen erzielen möchten.
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