betriebliche Altersvorsorge
Die attraktive Rente
Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV), oder auch Betriebsrente genannt, kommen Sie zu mehr Rente.
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Mit Hilfe Ihres Arbeitgebers und dank staatlicher Förderung sparen Sie Steuern und Sozialabgaben.
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Nutzen Sie Ihren Anspruch
Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
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So funktioniert betriebliche Altersvorsorge!
Betriebliche Altersvorsorge kurz und knapp erklärt
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge?
Fragen und Antworten zur betrieblichen Altersvorsorge
Wie hoch ist die betriebliche Altersvorsorge?
2021 sind das 3.408 Euro jährlich, das bedeutet bis zu 284 Euro monatlich.
2021 können in Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen 6.816 Euro steuerfrei für die bAV gezahlt werden.
Der Wert richtet sich nach der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
Unter betrieblicher Altersvorsorge ( bAV ) versteht man alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Altersvorsorge, Invaliditätsversorgung und Hinterbliebenenversorgung zusagt. Die betriebliche Altersvorsorge trägt zur sozialen Sicherung des Arbeitnehmers und seiner Familie bei.
Bei der Entgeltumwandlung, die der Arbeitnehmer finanziert, wird mit dem Arbeitgeber vereinbart, Teile des Gehalts in eine Zusage auf spätere Versorgungsleistungen umzuwandeln. Im Unterschied zur privaten Altersvorsorge zahlt der Arbeitnehmer also seinen Beitrag nicht selbst ein, sondern überlässt dies dem Arbeitgeber.
Wann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?
Die Beiträge werden aus dem Bruttoeinkommen entrichtet. Der Arbeitnehmer spart somit Steuern und ggf. auch Beiträge zur Sozialversicherung.
Die Betriebsrente lohnt sich vor allem dann für Sie, wenn Ihr Chef sich finanziell an Ihrer Altersvorsorge beteiligt.
Wenn Sie einen guten Vertrag haben und Ihr Arbeitgeber mit Ihnen spart, lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge selbst dann, wenn Sie auf Ihre Zusatzrente Steuern zahlen müssen.
Welcher Anbieter für Sie der Beste ist, erfahren Sie bei uns.
Ist der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet?
Ab 2019 müssen Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung ihrer Beschäftigten finanziell unterstützen – mit einem Zuschuss von 15 Prozent.
Mit dem neuen Jahr wird die bisher freiwillige Beteiligung des Arbeitgebers an einer betrieblichen Altersversorgung ( bAV ) Pflicht.
Was bedeutet bAV für den Arbeitgeber?
Für alle Neuverträge seit 2019 gilt ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent.
Was passiert mit meiner bAV wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Eine betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung ist sofort gesetzlich unverfallbar. Der Anspruch auf die Versorgungsleistung aus den eingezahlten Beiträgen ist bei einem Arbeitgeberwechsel gesichert, da der Arbeitnehmer selbst die Beiträge zu der bAV aufgebracht hat.
Bei der Direktversicherung und Pensionskasse wird der Vertrag auf den neuen Arbeitgeber oder auf Sie selbst zur privaten Fortführung übertragen. Auch eine Beitragsfreistellung ist möglich. Bei der Unterstützungskasse und Direktzusage wird der Vertrag in der Regel beitragsfrei gestellt.
Was passiert mit meiner bAV wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Eine betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung ist sofort gesetzlich unverfallbar. Der Anspruch auf die Versorgungsleistung aus den eingezahlten Beiträgen ist bei einem Arbeitgeberwechsel gesichert, da der Arbeitnehmer selbst die Beiträge zu der bAV aufgebracht hat.
Bei der Direktversicherung und Pensionskasse wird der Vertrag auf den neuen Arbeitgeber oder auf Sie selbst zur privaten Fortführung übertragen. Auch eine Beitragsfreistellung ist möglich. Bei der Unterstützungskasse und Direktzusage wird der Vertrag in der Regel beitragsfrei gestellt.
Wie wird die betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt?
Die Auszahlung deiner betrieblichen Altersvorsorge ist sozialversicherungspflichtig. Da Sie durch die Entgeltumwandlung und das geringere Bruttogehalt (Bruttogehalt minus Beitrag zur bAV) im Laufe Ihres Arbeitslebens Steuern und Sozialabgaben gespart haben, werden diese nun bei der Auszahlung fällig.
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Die Betriebsrente bietet jede Menge Vorteile und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf. Die betriebliche Altersvorsorge sieht fünf Durchführungsweg vor. Die Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung und der Pensionsfonds.
Die betriebliche Altersvorsorge bringt attraktive Zusatzrenten, spart Ihnen und Ihrem Arbeitgeber Geld und steigert die Motivation in jedem Unternehmen.
Vorteile sind Einsparungen von Lohnnebenkosten. Der Arbeitnehmer spart – bezogen auf die Höhe der Beiträge – die Einkommensteuer und den Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsabgaben. Auch muss später nicht die lebenslange Rente gewählt werden, sondern es kann eine Kapitalauszahlung in Anspruch genommen werden.
Aber es gibt auch Nachteile: So sind sich viele Menschen gar nicht bewusst, dass die Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nachgelagert versteuert werden. Auch zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge werden fällig.
Ihr Ansprechpartner für betriebliche Altersvorsorge in Ahrensbök, Ahrensburg, Bad Schwartau, Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Burg auf Fehmarn, Dahme, Eutin, Grömitz, Großenbrode, Haffkrug, Hamburg, Heiligenhafen, Heringsdorf, Kasseedorf, Kellenhusen, Kiel, Lensahn, Lübeck, Malente, Neukirchen, Neumünster, Neustadt in Holstein, Niendorf, Oldenburg in Holstein, Pelzerhaken, Plön, Preetz, Pronstorf, Puttgarden, Ratekau, Scharbeutz, Schönwalde am Bungsberg, Sierksdorf, Stockelsdorf, Süsel, Timmendorfer Strand, Travemünde, Wangels, Warnsdorf, Weissenhäuser Strand und den umliegenden Städten und Gemeinden sowie telefonisch bundesweit.