Reiserücktritts-versicherung
Großzügige Abschlussfristen
Sie können die Reiserücktrittsversicherung bis 14 Tage vor Reisebeginn abschließen.
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Umfassende Absicherung
Reiserücktrittsversicherung kurz und knapp erklärt
Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung
Fragen und Antworten zur Reiserücktrittsversicherung
Was ist bei einer Reiserücktrittsversicherung versichert?
Der Versicherungsschutz tritt in Kraft, wenn Sie Ihre Reise aus folgenden Gründen stornieren müssen:
- Erkrankung (z.B. COVID-19), Unfallverletzung, Tod
- Schwangerschaft
- Terroranschlag
- Betriebsbedingte Kündigung
- Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit (mind. 3 Monate)
- Erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum durch die Straftat eines Dritten, Feuer oder andere Naturgewalten
Warum brauche ich eine Reiserücktrittsversicherung?
Wann sollte ich meine Reiseversicherung abschließen?
Für wen ist eine Reiserücktrittskostenversicherung sinnvoll?
Deshalb ist eine Reiserücktrittsversicherung sowohl für Singles und Paare als auch für Familien dringend zu empfehlen. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht.
Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Reiseabbruch?
Wie hoch ist die Versicherungssumme bei einer Reiserücktrittsversicherung?
Wer ist geschützt in meiner Reiserücktrittsversicherung?
Coronavirus: Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung?
Sie erhalten die Leistungen bei Reiserücktritt und Reiseabbruch, z.B. wenn Sie in persönliche Quarantäne müssen, betriebsbedingt gekündigt werden oder ein verpflichtender PCR-Test, z.B. vor Ihrem gebuchten Flug, positiv ausfällt.
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Wenn Sie sich für eine Reiserücktrittsversicherung entscheiden, müssen Sie in der Regel den Versicherungsbetrag bezahlen, bevor Sie Ihre Reise antreten. Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Reiseland, dem Reisetyp und der Länge der Reise. Die meisten Reiserücktrittsversicherungen kosten zwischen 5% und 8% des Gesamtpreises Ihrer Reise.
Es ist wichtig zu beachten, dass die meisten Reiserücktrittsversicherungen bestimmte Voraussetzungen haben, um eine Erstattung zu gewähren. In der Regel müssen Sie beweisen, dass Sie aus einem triftigen Grund nicht reisen können. Dies kann beispielsweise eine schwere Krankheit oder ein Todesfall in der Familie sein.
Einer der größten Vorteile einer Reiserücktrittsversicherung ist, dass Sie Ihre Reisekosten erstattet bekommen, wenn Sie aus einem berechtigten Grund nicht reisen können. Dies kann eine große finanzielle Entlastung sein, wenn Sie beispielsweise bereits Flugtickets oder eine teure Reise gebucht haben.
Ein weiterer wichtiger Vorteil einer Reiserücktrittsversicherung ist, dass sie Ihnen auch bei Stornierungen von Flügen und anderen Reiseleistungen hilft.
Ihr Ansprechpartner für Reiserücktrittsversicherungen in Ahrensbök, Ahrensburg, Bad Schwartau, Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Fehmarn, Dahme, Eutin, Grömitz, Großenbrode, Haffkrug, Hamburg, Heiligenhafen, Heringsdorf, Kasseedorf, Kellenhusen, Kiel, Lensahn, Lübeck, Malente, Neukirchen, Neumünster, Neustadt in Holstein, Niendorf, Oldenburg in Holstein, Pelzerhaken, Plön, Preetz, Pronstorf, Puttgarden, Ratekau, Scharbeutz, Schönwalde am Bungsberg, Sierksdorf, Stockelsdorf, Süsel, Timmendorfer Strand, Travemünde, Wangels, Warnsdorf, Weissenhäuser Strand und den umliegenden Städten und Gemeinden sowie telefonisch bundesweit.