Privathaftpflicht-Versicherung
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Privathaftpflichtversicherung kurz und knapp erklärt
Häufige Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
Fragen und Antworten zur Privathaftpflichtversicherung
Was deckt eine Privathaftpflichtversicherung alles ab?
Die Privathaftpflicht übernimmt Schäden, die Sie anderen Personen unabsichtlich zufügen. Unterschieden werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Beispiel für einen Personenschaden
Sie laufen auf dem Bürgersteig und weichen ohne zu schauen auf den Radweg aus. Ein Radfahrer kommt hierdurch zu Fall und zieht sich erhebliche Verletzungen zu. Die Kosten für Krankenhaus, Verdienstausfall, Reha werden von der Privathaftpflichtversicherung übernommen.
Beispiel für einen Sachschaden
Beim Anziehen der Jacke in der Garderobe stoßen Sie eine wertvolle Vase von der Anrichte. Die Kosten für die Wiederbeschaffung trägt die Privathaftpflicht.
Beispiel für einen Vermögensschaden
Sie überqueren eine Straße und ein herannahendes Auto, welches Sie nicht bemerkt haben, muss stark abbremsen. Der Paketzusteller verursacht durch das Abbremsen einen Auffahrunfall. Während der Reparatur des Fahrzeuges kann er seiner Tätigkeit nur eingeschränkt nachgehen. Den Ausfall trägt Ihre Privathaftpflicht.
Wurden Schäden vorsätzlich herbeigeführt, zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht. Ebenfalls besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden an Gegenständen aus eigenem Besitz sowie Schäden, die Sie selbst erleiden oder die durch mitversicherte Personen oder durch Angehörige in häuslicher Gemeinschaft verursacht wurden.
Was kostet eine private Haftpflichtversicherung im Jahr?
Die Prämie einer Privathaftpflichtversicherung hängt davon ab, ob Sie sich alleine versichern oder die ganze Familie. Auch spielt es eine Rolle, ob Sie im öffentlichen Dienst arbeiten oder ob die private Haftpflicht mit oder ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall sein soll.
Gute Anbieter bekommen Sie in jedem Fall unter 70 Euro im Jahr.
Für was braucht man eine private Haftpflichtversicherung?
Das BGB machts möglich: Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss dafür haften- unbegrenzt, und zwar mit seinem jetzigen und künftigen Vermögen (§823: „Verschuldenshaftung“).
Dabei ist es völlig gleichgültig, ob der Schaden durch eine kleine Unvorsichtigkeit oder durch groben Leichtsinn entstanden ist. Wenn Sie zum Beispiel bei Rot über die Straße gehen und einen Verkehrsunfall verursachen, wenn Ihre defekte Waschmaschine die Nachbarwohnung durchnässt, wenn Ihr Kind unbeaufsichtigt mit Zündhölzern spielt, müssen Sie für den Schaden aufkommen – unter Umständen ein Leben lang.
Die Privathaftpflichtversicherung kümmert sich um die Schadenersatzansprüche, die an Sie oder Ihre Familie als Schädiger herangetragen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die Sie anderen vorsätzlich zufügen oder die Sie mit dem Auto oder Moped anrichten. Fürs eigene Surfbrett oder Boot benötigen Sie häufig eine spezielle Sportboot-Haftpflichtpolice – in umfassenden Deckungskonzepten sind diese aber inzwischen teilweise schon enthalten.
Sind Kinder in der Privathaftpflicht mitversichert?
Die Mitversicherung von Kindern setzt zum einen Familientarif oder einen Singletarif mit Kind voraus. Minderjährige Kinder – auch Adoptiv-, Stief- oder Enkelkinder) sind darüber ohne Einschränkung mitversichert.
Volljährige Kinder sind während der Schulzeit und beruflichen Erstausbildung ebenfalls versichert. Der beruflichen Erstausbildung wird ein Studium gleichgestellt.
Auch wenn sich Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst direkt an die Ausbildung anschließen, bleibt der Versicherungsschutz über die Eltern bestehen. Gleiches gilt bei der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres.
Es spielt für den Versicherungsschutz keine Rolle, ob Eltern und Kind in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.
Was muss in einer Haftpflichtversicherung enthalten sein?
Eine Privathaftpflichtversicherung sollte gleich mehrere Kriterien erfüllen:
Ausreichende Versicherungssummen
Eine private Haftpflichtversicherung sollte mindestens eine Versicherungssumme von € 3 Mio. aufweisen, noch besser sind € 5 Mio. oder € 10 Mio.
Mitversicherung von Schlüsselschäden
Ein Schlüsselverlust kann teuer werden. Mitversichert werden können der Schlüsselverlust privater, fremder Schlüssel. Der Verlust privater Schlüssel zu Tresoren, Schränken, etc.. Private eigene Schlüssel ohne Eigenschaden und beruflicher Schlüsselverlust. Die Entschädigungsgrenzen variieren sehr stark. Wer sich unsicher ist und einen Schlüssel vom Arbeitgeber hat sollte sich dort erkundigen, wie teuer ein Schlösseraustausch werden könnte.
Gefälligkeitsschäden
Bei Gefälligkeitsschäden handelt es sich um Sachschäden, für die keine gesetzliche Haftungsverpflichtung besteht, weil der Schaden im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung entstanden ist (stillschweigener Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit bei unentgeltlicher Hilfeleistung).
Was bedeutet das?
Wenn Sie jemandem ohne Gegenleistung einen Gefallen tun – beispielsweise beim Umzug – sind Sie rein rechtlich nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Die Privathaftpflichtversicherung somit auch nicht. Aber wer lässt sein Gegenüber hier schon gerne im Regen stehen?
Möchten Sie bei einer Gefälligkeit trotzdem den Schaden ersetzen lassen, den Sie anrichten, sollten Sie darauf achten, dass Gefälligkeitsschäden mitversichert sind.
Forderungsausfalldeckung
Erweiterung des Versicherungsschutzes auf eigene Schadenersatzansprüche gegen haftbare Dritte, gegen die ein gesetzlicher Haftpflichtanspruch nicht durchgesetzt werden kann, z.B. weil der Schädiger keine eigene Privathaftpflichversicherung abgeschlossen hat, die für den Schaden aufkommen würde.
Mietsachschäden
Privathaftpflichtversicherungen bieten als Erweiterung den Schutz bei Mietsachschäden an. Hierzu gehören
- Gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen, z. B. an TÜren, Böden und Küchen in Mietwohnungen, unter Ausschluss von Schäden z.B. durch übermäßige Beanspruchung oder Abnutzung. Regelmäßig ausgeschlossen bleiben z.B. auch Schäden an Heizungs- und ähnlichen Anlagen sowie Schäden durch Schimmel, ebenso Schäden an Verglasungen, die über eine Glasversicherung versichert werden könnten.
- Sachschäden am Inventar gemieteter Hotelzimmer oder Ferienwohnungen.
- Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen – beispielsweise eine Kamera des Freundes, den Laptop oder auch der Rasenmäher des Nachbarn
Welche Tiere sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?
Kleinere Haustiere, wie Nagetiere, Vögel und Katzen, sind über die Privathaftpflicht versichert. Für Hunde gibt es eine Hundehaftpflichtversicherung, für Pferde eine separate Pferdehaftpflichtversicherung.
Ein Blindenhund wiederum ist in den meisten Fällen über die Privathaftpflicht versichert, da es sich um ein Hilfsmittel handelt.
Wie meldet man einen Schaden bei der Haftpflichtversicherung?
Im Schadenfall sollten Sie ein paar Dinge beachten, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Zunächst einmal tauschen Sie die Adresse mit dem Geschädigten aus und melden Sie anschließend Ihrer Haftpflichtversicherung – haben Sie den Vertrag über uns abgeschlossen, uns – den Schaden. Sie sollten den Schaden durch Fotos dokumentieren.
Sollte die Schuldfrage noch nicht geklärt sein oder unklar sein, vermeiden Sie Schuldeingeständnisse. Ihre Privathaftpflicht würde auch unberechtigte Ansprüche in Ihrem Namen abwehren.
Sollten Forderungen gegen Sie gestellt werden, Sie Schreiben von einem Anwalt oder ähnlichen Schriftverkehr bekommen, leiten Sie alles an Ihre Versicherung weiter und antworten Sie nicht selbst.
Aktuelles zur Privathaftpflichtversicherung
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Erstattung von Schadensersatzforderungen
Eine der wichtigsten Leistungen einer Privathaftpflichtversicherung besteht darin, dass sie Schadensersatzforderungen übernimmt, die durch den Versicherungsnehmer oder seine Familie verursacht wurden. Das bedeutet, dass die Versicherung für den Schaden aufkommt, den der Versicherte verursacht hat, wenn er beispielsweise das Eigentum eines anderen beschädigt hat oder eine Person verletzt hat. Ohne eine solche Versicherung würde der Versicherte möglicherweise für die Schäden selbst aufkommen müssen, was zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen kann.
Versicherungsschutz für die Familie
Eine Privathaftpflichtversicherung bietet in der Regel auch Schutz für die Familie des Versicherungsnehmers. Das bedeutet, dass Schäden, die durch den Ehepartner oder Kinder verursacht wurden, ebenfalls durch die Versicherung abgedeckt sind. Dies ist besonders wichtig, da es in der Regel schwierig ist, die Haftung für Schäden, die durch Familienmitglieder verursacht wurden, von der eigenen Haftung zu trennen.
Schutz vor finanziellen Verlusten
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor erheblichen finanziellen Verlusten im Falle einer Schadensersatzforderung. Die Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Begleichung des Schadens und die Abwehr unberechtigter Forderungen. Wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise eine Schadensersatzforderung in Höhe von 100.000 Euro erhält, würde die Versicherung diese Summe übernehmen, sofern der Versicherungsnehmer durch seine Handlungen oder Unterlassungen für den Schaden verantwortlich ist.
Eine Privathaftpflichtversicherung bietet in der Regel weltweiten Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer auch im Ausland gegen Schadensersatzforderungen geschützt ist. Dies ist besonders wichtig für Menschen, die viel reisen oder im Ausland leben, da sie möglicherweise mit anderen Haftungsgesetzen und Schadensersatzforderungen konfrontiert sind als in ihrem Heimatland.
Individuelle Anpassungsmöglichkeiten
Eine Privathaftpflichtversicherung kann individuell auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers angepasst werden. Der Versicherungsnehmer kann beispielsweise die Höhe der Versicherungssumme oder den Umfang des Versicherungsschutzes auswählen, um eine für ihn passende Versicherungspolice zu erhalten. Dies ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, die Versicherung an seine individuellen Bedürfnisse und Risiken anzupassen.
Fazit
Insgesamt bietet eine Privathaftpflichtversicherung wichtige Leistungen und Vorteile für den Versicherungsnehmer.
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