Wärmepumpen haben sich als effiziente Heizungstechnologie etabliert, die immer mehr Haushalte einsetzen. Experten zufolge wird sich dieser Trend in den kommenden Jahren zunehmend verstärken und damit auch die Nachfrage nach intelligenten Versicherungslösungen für Wärmepumpen steigern.
Das es zunehmend Anfragen zur Mitversicherung von Wärmepumpen in der Wohngebäudeversicherung gibt, bietet die NV hier nun mit einer Erweiterungsklausel Schutz. Wärmepumpen sind Bestandteil der Heizungsanlage und somit eine versicherte Sache in der Wohngebäudeversicherung. Da Diebstahl im Rahmen der Wohngebäudeversicherung keine versicherte Gefahr ist, besteht prinzipiell Versicherungsschutz für Wärmepumpen bei Schäden durch Feuer, Sturm/Hagel und Leitungswasser.
Mit sofortiger Wirkung ist der Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung von Anlagen der regenerativen Energieerzeugung mitversichert. Demnach gelten folgende betriebsfertige Anlagen – einschließlich der damit verbundenen Heizungsanlagen – ab sofort als mitversichert:
- Wärmepumpenanlagen
- die am versicherten Gebäude befestigten Solarthermie, Balkonkraftwerke und Wallboxen
- Anlagen der oberflächennahen Geothermie
Die NV leistet Entschädigung für die Wiederbeschaffung und Wiederinbetriebnahme (inkl. Installation) der versicherten Anlagen wie folgt:
- NV WohnhausPremium bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- NV Wohnhausmax. 2.0 bis 5.000 €
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