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Wechseln und bis zu € 300 Prämie sichern

Entdecken Sie jetzt die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung

Gute Gründe für die gesetzliche Krankenversicherung

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Wechsel der Krankenkasse jederzeit möglich – Sie können können frei zwischen über 90 gesetzlichen Krankenkassen wählen – ohne Gesundheitsprüfung oder Risikozuschläge.

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TOP-Zusatzleistungen – Bezuschussung professionelle Zahnreinigung, Präventionskurse oder Osteopathie bis zu € 3.000 jährlich möglich.

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Zusatzversicherung – Zuschuss zu Ihrer Zusatzversicherung bis zu € 150,00 jährlich möglich!

Die richtige Wahl treffen: Gesetzliche Krankenversicherungen im Vergleich

Bietet Ihnen Ihre Krankenkasse keine zusätzlichen Leistungen oder Leistungen, die Sie vielleicht gar nicht benötigen? Dann entscheiden Sie sich noch heute für einen Wechsel Ihrer Krankenkasse.

Seit dem 01.01.2015 ist der allgemeine Beitragssatz bei allen Kassen gesetzlich auf 14,6% festgelegt. Darüber hinaus können Krankenkassen Zusatzbeiträge nehmen, die die Versicherten alleine tragen müssen.

Neben dem Beitragssatz spielen Zusatzleistungen bei der Wahl der Krankenkasse eine große Rolle. Hier sind sind Unterschiede groß.

Viele Kassen stellen hohe Anforderungen an ihre Versicherten für Bonusmodelle. Um alles zu erfüllen, verbringen Sie dann die meiste Zeit beim Arzt oder im Fitnessstudio.

Dies muss nicht sein. In unserem Krankenkassen Vergleich stellen wir Ihnen einige Kassen vor, die Bonuszahlungen ohne oder mit lediglich geringem Aufwand Ihrerseits auszahlen – vergleichen Sie selbst!

Die wichtigsten Leistungen der GKV im Überblick

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Ärztliche Versorgung Die gesetzliche Krankenversicherung sichert Ihnen eine umfassende medizinische Grundversorgung. Sie erhalten Zugang zu Haus- und Fachärzten, wichtigen Untersuchungen, Therapien und einer zuverlässigen Behandlung im Krankheitsfall.

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Reha & Krankengeld Nach schweren Erkrankungen oder Operationen unterstützt die GKV mit medizinischer Rehabilitation. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer zusätzlich Krankengeld als finanziellen Schutz.

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Krankenhausleistungen Mit der GKV sind Sie im Krankenhaus bestens versorgt. Medizinisch notwendige Operationen, stationäre Aufenthalte und die komplette Behandlung während des Klinikaufenthalts sind für Sie abgesichert.

Gut versichert?

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Unser kostenloser Vergleich zeigt Ihnen die besten Optionen, erklärt Unterschiede verständlich und hilft Ihnen, eine fundierte Entscheidung zu treffen – ohne versteckte Bedingungen oder Kleingedrucktes.

Kundenbewertungen

AUSGEZEICHNET
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W. T. vor 11 Monaten
Ich werde seit vielen Jahren von Herrn Walbaum betreut und stets zuverlässig, schnell und kompetent beraten. Egal ob… Ich werde seit vielen Jahren von Herrn Walbaum betreut und stets zuverlässig, schnell und kompetent beraten. Egal ob es um Leistungsfragen, Tarifwechsel oder neue Regelungen geht. Es gibt immer eine Lösung. Klare Empfehlung
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gaby vor 11 Monaten
Versicherungen waren für mich früher immer ein lästiges Thema – bis ich Nils Walbaum kennengelernt habe. Seit vielen… Versicherungen waren für mich früher immer ein lästiges Thema – bis ich Nils Walbaum kennengelernt habe. Seit vielen Jahren betreut er mich zuverlässig in allen Bereichen: Ob es um meine Krankenversicherung, die Hundeversicherung, die Altersvorsorge oder die Lebensversicherung geht – ich weiß, dass ich mich auf ihn verlassen kann. Für mich ist seine Betreuung ein echtes Rundum-sorglos-Paket – und das mit einer Mischung aus Fachkompetenz und Menschlichkeit.
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DH Mashilo vor einem Jahr
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Katrin Gruner vor einem Jahr
Kompetent und freundlich, tolle Beratung
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Sebastian Reichert vor einem Jahr
Es ist mir seit vielen Jahren eine große Freude mit Herrn Walbaum zusammenzuarbeiten!

Häufige Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung

Wer ist verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung anzumelden?
In der Regel sind Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung anzumelden. Selbstständige können sich freiwillig versichern.
Gibt es Zuzahlungen bei Arztbesuchen und Medikamenten?
Ja, es gibt Zuzahlungen, zum Beispiel für verschreibungspflichtige Medikamente und einige medizinische Leistungen. Die Höhe der Zuzahlungen ist gesetzlich begrenzt und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Die Kosten der Krankenkassen setzen sich aus einem Grund- und einem Zusatzbeitrag zusammen. Der Grundbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent. Von diesem übernimmt der Arbeitgeber 7,3 Prozent. Zusätzlich können die Kassen einen Zusatzbeitrag erheben.

Kann ich als gesetzlich Versicherter auch private Zusatzversicherungen abschließen?
Ja, gesetzlich Versicherte können private Zusatzversicherungen abschließen, um zusätzliche Leistungen oder bessere Versorgungskonditionen in Anspruch zu nehmen.
Gibt es eine Möglichkeit, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung möglich, insbesondere wenn das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.
Kann ich meine Kinder kostenfrei in meiner gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern?
Ja, Kinder können kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern mitversichert werden, solange sie bestimmte Alters- und Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Wie funktioniert die elektronische Gesundheitskarte?
Die elektronische Gesundheitskarte enthält persönliche Versichertendaten und ermöglicht den elektronischen Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen.
Was passiert bei Arbeitslosigkeit oder einem Wechsel des Jobs mit der Krankenversicherung?
Bei Arbeitslosigkeit erfolgt die Krankenversicherung über die Arbeitsagentur. Bei einem Jobwechsel bleibt die Versicherung in der Regel bestehen, es sei denn, es erfolgt ein Wechsel in die private Krankenversicherung.
Gibt es eine Wartezeit, bevor ich Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen kann?
Nein, es gibt keine allgemeine Wartezeit für den Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte können die Leistungen in der Regel sofort nach der Anmeldung in Anspruch nehmen.

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