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Betriebliche Altersvorsorge

Mit der betrieblichen Altersvorsorge bauen Sie sich steuer- und sozialabgabenbegünstigt eine zusätzliche Rente auf – direkt über den Arbeitgeber!

Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt gezahlt – so sparen Sie sofort Steuern und Sozialabgaben.
Einfach & bequem während der Berufstätigkeit vorsorgen

Sichern Sie sich jetzt Ihre staatlich geförderte Zusatzrente!

Betriebliche Altersvorsorge: Mehr Rente, weniger Steuern

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine der effektivsten Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen – direkt über den Arbeitgeber. Sie spart Steuern und Sozialabgaben, erhöht die spätere Rente und kann je nach Modell sogar vom Arbeitgeber bezuschusst werden. So entsteht mit wenig Aufwand ein solides finanzielles Polster für später.

Ein Beispiel: Melanie, 34, arbeitet im Büro und wollte frühzeitig fürs Alter vorsorgen. Über ihren Arbeitgeber schloss sie eine Direktversicherung ab. Monatlich flossen 100 € aus ihrem Bruttogehalt in die bAV – steuer- und sozialabgabenfrei. Ihr Chef legte noch 20 € obendrauf. So baute Melanie über die Jahre ein ordentliches Zusatzkapital auf, ohne dass sie es im Alltag stark merkte.

Nutzen auch Sie die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge – lassen Sie sich jetzt beraten, wie Sie mit wenig Aufwand mehr aus Ihrem Gehalt machen.

Sie wünschen ein Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge?

Schreiben Sie uns eine E-Mail: info@vm-ostholstein.de

oder fordern Sie hier Ihr kostenloses und unverbindliches Vergleichsangebot an, das geht schnell und unkompliziert. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

Betriebliche Altersvorsorge kurz und knapp erklärt

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Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine vom Arbeitgeber organisierte Zusatzrente. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, einen Teil ihres Bruttogehalts in eine Altersvorsorge umzuwandeln – oft mit staatlicher Förderung und zusätzlicher Unterstützung durch den Arbeitgeber.
Welche Vorteile hat die bAV für Arbeitnehmer?
Die bAV bietet steuerliche Vorteile, da die Beiträge in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei aus dem Bruttogehalt gezahlt werden. Zusätzlich profitieren viele Beschäftigte von einem Arbeitgeberzuschuss – das erhöht die spätere Rente.
Muss der Arbeitgeber eine bAV anbieten?
Ja, seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung – also darauf, einen Teil ihres Gehalts in eine bAV einzuzahlen. Seit 2019 ist der Arbeitgeber zudem verpflichtet, einen Zuschuss zu leisten, wenn er Sozialabgaben spart.
Was passiert mit der bAV bei einem Jobwechsel?
In vielen Fällen kann die bAV mitgenommen oder bei einem neuen Arbeitgeber fortgeführt werden. Alternativ kann sie beitragsfrei gestellt oder privat weitergeführt werden – je nach Art des Vertrags.
Wann und wie wird die bAV ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt in der Regel ab dem Renteneintrittsalter – entweder als monatliche Rente, als Einmalzahlung oder in Kombination. Dabei ist zu beachten: Die Leistungen sind in der Auszahlungsphase steuerpflichtig und unterliegen ggf. der Krankenversicherungspflicht.

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Erfahren Sie mehr über unsere Produkte und lassen Sie sich persönlich beraten.

So funktioniert betriebliche Altersvorsorge!

Die Betriebsrente bietet jede Menge Vorteile und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf. Die betriebliche Altersvorsorge sieht fünf Durchführungsweg vor. Die Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung und der Pensionsfonds.

Die betriebliche Altersvorsorge bringt attraktive Zusatzrenten, spart Ihnen und Ihrem Arbeitgeber Geld und steigert die Motivation in jedem Unternehmen.

Vorteile sind Einsparungen von Lohnnebenkosten. Der Arbeitnehmer spart – bezogen auf die Höhe der Beiträge – die Einkommensteuer und den Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsabgaben. Auch muss später nicht die lebenslange Rente gewählt werden, sondern es kann eine Kapitalauszahlung in Anspruch genommen werden.

Aber es gibt auch Nachteile: So sind sich viele Menschen gar nicht bewusst, dass die Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nachgelagert versteuert werden. Auch zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge werden fällig.

Ihr Ansprechpartner für betriebliche Altersvorsorge in Ahrensbök, Ahrensburg, Bad Schwartau, Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Burg auf Fehmarn, Dahme, Eutin, Grömitz, Großenbrode, Haffkrug, Hamburg, Heiligenhafen, Heringsdorf, Kasseedorf, Kellenhusen, Kiel, Lensahn, Lübeck, Malente, Neukirchen, Neumünster, Neustadt in Holstein, Niendorf, Oldenburg in Holstein, Pelzerhaken, Plön, Preetz, Pronstorf, Puttgarden, Ratekau, Scharbeutz, Schönwalde am Bungsberg, Sierksdorf, Stockelsdorf, Süsel, Timmendorfer Strand, Travemünde, Wangels, Warnsdorf, Weissenhäuser Strand und den umliegenden Städten und Gemeinden sowie telefonisch bundesweit.