Forderungsausfall-versicherung
Mehr als eine Versicherung
Sichern Sie Ihr Unternehmen gegen Verluste aus Forderungsausfällen ab.
Das besondere Highlight
Die Forderungsausfallversicherung umfasst auch die Übernahme von Rechtsverfolgungskosten, wenn der Streit um Ihre Forderungen vor Gericht ausgetragen werden muss.
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Das besondere Highlight
Die Forderungsausfallversicherung umfasst auch die Übernahme von Rechtsverfolgungskosten, wenn der Streit um Ihre Forderungen vor Gericht ausgetragen werden muss.
Wir haben Lösungen für jede Unternehmensgröße
Hohe Entschädigungsleistungen
Die Versicherung springt ein, wenn Ihre Forderungen fällig sind und nach drei Monaten noch nicht bezahlt wurden oder Ihr Auftraggeber Insolvenz angemeldet hat.
Schützen Sie sich vor Zahlungsausfällen!
Die wichtigsten Infos
zur Forderungsausfallversicherung
Haben Sie Fragen zur Forderungsausfallversicherung?
Wir haben Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Forderungsausfallversicherung für Sie vorbereitet.
Häufige Fragen zur Forderungsausfallversicherung
Kredit-/Forderungsausfallversicherung – wie funktioniert das?
Was ist versichert?
Welche Forderungen können versichert werden?
Es können unbestrittene Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen versichert werden.
Werden auch ausländische Forderungen abgesichert?
Ja, auch ausländische Forderungen werden abgesichert. Die Risikoübernahme ist auf bestimmte Länder begrenzt.
Top-Themen rund um die
Forderungsausfallversicherung
Die Forderungsausfallversicherung lohnt sich für fast jeden mittelständischen Betrieb, auch wenn er finanziell gesund und gut ausgelastet ist. Denn oft führt die Insolvenz eines Unternehmens zu gravierenden Folgeschäden bei anderen und löst einen Dominoeffekt aus: Weil ein wichtiger Kunde seine Rechnungen nicht mehr zahlen kann, geraten auch seine Lieferanten unversehens in existenzbedrohende Schwierigkeiten. Im schlimmsten Fall kommt es zu Folgeinsolvenzen: Ein Unternehmen zieht weitere mit in den Abgrund.
Der Schaden, der der deutschen Volkswirtschaft hierdurch entsteht, beläuft sich nach Schätzungen auf 50 Milliarden Euro. Darum schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor diesen Folgen.
Bereits Ende der 90er Jahre entwickelten Versicherungskonzerne Produkte, die dem entgegen treten sollte: die Forderungsausfall- bzw. Warenkreditversicherung. Die Versicherung soll verhindern, dass Unternehmen auf Ihren Forderungen sitzen bleiben und selbst in Schieflage geraten.
Anders als viele andere Policen ist die Forderungsausfallversicherung keine Versicherung, die im Aktenschrank „verstauben“ sollte. Sie lebt vielmehr von der aktiven Mitarbeit des Unternehmers.
Versichert sind die Ausfälle von Forderungen im In- und Ausland einschließlich Mehrwertsteuer aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit gegenüber Privat- oder Firmenkunden. Hat der Kunde zwei Monate nach Fälligkeit seine Rechnung noch nicht bezahlt, erhalten Sie die Entschädigung. Sie müssen daher nicht die Insolvenz des Kunden abwarten und sichern sich somit eine schnelle Liquidität. Optional bieten einige Versicherungsgesellschaften auch beitragsfrei den Einschluss der Rechtsverfolgungskosten an, wenn Ihr Kunde nicht zahlt und der Streit um die Forderung vor Gericht ausgetragen werden muss.
Ihr Ansprechpartner für Forderungsausfallversicherungen in Ahrensbök, Ahrensburg, Bad Schwartau, Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Burg auf Fehmarn, Dahme, Eutin, Grömitz, Großenbrode, Haffkrug, Hamburg, Heiligenhafen, Heringsdorf, Kasseedorf, Kellenhusen, Kiel, Lensahn, Lübeck, Malente, Neukirchen, Neumünster, Neustadt in Holstein, Niendorf, Oldenburg in Holstein, Pelzerhaken, Plön, Preetz, Pronstorf, Puttgarden, Ratekau, Scharbeutz, Schönwalde am Bungsberg, Sierksdorf, Stockelsdorf, Süsel, Timmendorfer Strand, Travemünde, Wangels, Warnsdorf, Weissenhäuser Strand und den umliegenden Städten und Gemeinden sowie telefonisch bundesweit.