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Pflegerentenversicherung

Treffen Sie heute eine verantwortungsbewusste Entscheidung – mit einer Pflegerentenversicherung. 

Gleichbleibender Beitrag über die gesamte Laufzeit

Leistungen an die Hinterbliebenen, sollte kein Pflegefall eintreten

Handeln Sie jetzt – sichern Sie sich und Ihre Liebsten nachhaltig ab

Pflegerente: Finanzielle Sicherheit im Pflegefall

Helga war immer unabhängig – bis die Pflegebedürftigkeit kam.

Nach einem Sturz und mehreren Operationen brauchte sie plötzlich Unterstützung im Alltag. Die gesetzliche Pflegeversicherung half, aber längst nicht genug, um die tatsächlichen Kosten für Pflegekräfte und Hilfsmittel zu decken. Die finanzielle Lücke war groß – und die Sorge, ihre Kinder zu belasten, noch größer.

Zum Glück hatte Helga vorgesorgt. Ihre Pflegerentenversicherung zahlte ihr eine monatliche Rente, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Damit konnte sie sich die Unterstützung leisten, die sie brauchte, und gleichzeitig ihre Selbstbestimmung bewahren.

Fordern Sie jetzt Ihr persönliches Angebot zur Pflegerentenversicherung an und sichern Sie sich finanzielle Freiheit für den Fall der Fälle.

Sie wünschen ein Angebot zur Pflegerentenversicherung?

Schreiben Sie uns eine E-Mail: info@vm-ostholstein.de

oder fordern Sie hier Ihr kostenloses und unverbindliches Vergleichsangebot an, das geht schnell und unkompliziert. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

Pflegerentenversicherung im Test

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Häufige Fragen zur privaten Pflegerentenversicherung

Müssen auf die Pflegerente Steuern gezahlt werden?
Auf Ihre Pflegerente oder die optionale Kapitalzahlung zahlen Sie keine Einkommensteuer. Die Leistungen im Todesfall sind für Ihre Erben ebenfalls einkommensteuerfrei.

Hier fällt allerdings gegebenenfalls Erbschaftssteuer an, soweit Erbschaftssteuer-Freibeträge überschritten sind.

Wann zahlt die Pflegerentenversicherung?
Die Pflegerentenversicherung zahlt eine Pflegerente, wenn ärztlich eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 für die Dauer von mindestens sechs Monaten festgestellt oder prognostiziert wurde.
Die Zahlung erfolgt unabhängig davon, wo die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist – der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegerentenversicherung und Pflegekostenversicherung?
Bei den Pflegerentenversicherungen erhalten Sie im Pflegefall eine lebenslange garantierte Rente. Die Höhe bemisst sich am Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit. Die Beitragszahlung kann laufend oder als Einmalbeitrag erfolgen. Zudem bieten manche Verträge die Möglichkeit zur flexiblen Kapitalentnahme. Darüber hinaus können Ihre Hinterbliebenen, abhängig vom jeweiligen Vertrag, eine Auszahlung im Todesfall erhalten.
Pflegetagegeld ist eine Pflegezusatzversicherung. Im Pflegefall erhalten Sie für jeden Tag einen festen Betrag, der Ihnen monatlich ausgezahlt wird. Die Höhe des Pflegetagegelds hängt davon ab, welchen Pflegegrad Sie haben und ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden. Ein Pflegetagegeld bietet Ihnen eine preiswerte flexible Absicherung.
Sowohl bei den Pflegerentenversicherungen als auch beim Pflegetagegeld ist die Leistung im Pflegefall nicht zweckgebunden; Sie können also frei entscheiden, wofür Sie das Geld verwenden.
Wie hoch sollte die Pflegerente sein?
Die optimale Höhe hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Lebenshaltungskosten ab. Eine Faustregel: Je nach Pflegegrad können Pflegekosten von 2.000 bis über 4.000 Euro pro Monat entstehen. Ziel ist es, mit der Pflegerente möglichst den Eigenanteil an den Pflegekosten abzusichern.
Zahlt die Versicherung die Pflegerente auch, wenn ich von Angehörigen gepflegt werde?
Ja, die Pflegerentenversicherung erhalten Sie unabhängig davon, wer Sie pflegt. Je nach Pflegegrad erhalten Sie eine Rente in der vereinbarten Höhe.

Sie haben noch Fragen?

Erfahren Sie mehr über unsere Produkte und lassen Sie sich persönlich beraten.
Ein Pflegefall bringt große finanzielle Belastungen für den Betroffenen und die Angehörigen mit sich. Die gesetzliche Vorsorge deckt nur einen kleinen Teil davon ab. Anders als eine private Pflegezusatzversicherung wird eine Pflegerentenversicherung von einer Lebensversicherung und nicht einem Krankenversicherungsunternehmen angeboten. Pflegerentenversicherungen sind teurer als private Pflegetagegeldversicherungen.

Dafür bieten Sie auch deutlich mehr Flexibilität und die Möglichkeit, bei Tod der versicherten Person ohne das diese vorher pflegebedürftig geworden ist, die Beiträge zurück zu erhalten.

Pflegerenten sind Pflegezusatzversicherungen, die ebenso wie Pflegetagegeldversicherungen zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen werden können und im Pflegefall zahlen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich dabei nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und der vorher vereinbarten Rente. Die Leistungen der Anbieter sind sehr unterschiedlich.

Sie erhalten immer ausführliche Angebote von uns mit bestmöglichen Leistungen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und können in Ruhe das für Sie beste Angebot finden.

Ihr Ansprechpartner für Pflegerentenversicherungen in Ahrensbök, Ahrensburg, Bad Schwartau, Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Burg auf Fehmarn, Dahme, Eutin, Grömitz, Großenbrode, Haffkrug, Hamburg, Heiligenhafen, Heringsdorf, Kasseedorf, Kellenhusen, Kiel, Lensahn, Lübeck, Malente, Neukirchen, Neumünster, Neustadt in Holstein, Niendorf, Oldenburg in Holstein, Pelzerhaken, Plön, Preetz, Pronstorf, Puttgarden, Ratekau, Scharbeutz, Schönwalde am Bungsberg, Sierksdorf, Stockelsdorf, Süsel, Timmendorfer Strand, Travemünde, Wangels, Warnsdorf, Weissenhäuser Strand und den umliegenden Städten und Gemeinden sowie telefonisch bundesweit.