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Askuma Unfallversicherung

Unfälle passieren schneller, als man denkt. Mit der privaten Unfallversicherung der Askuma sind Sie überall abgesichert – für den sorgenfreien Alltag, ganz ohne Wenn und Aber.

Keine Gesundheitsfragen

Einschluss von Sonnenbränden, Vergiftungen

Keine Kürzung der Leistung bei Vorerkrankungen

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Welcher Tarif darf es für Sie sein?

Askuma BasisPlus

ab 3,36 Euro / Monat

  • Für Preisbewusste
  • Mitwirkungsanteil 25%
  • Verzicht auf Gesundheitsfragen
  • € 10.000 für Kuren
  • € 10.000 kosmetische Operationen

Askuma OptimumPlus

ab 3,88 Euro / Monat

  • Optimales Preis-/Leistungsverhältnis
  • Mitwirkungsanteil 50%
  • Komageld bis 1 Jahr
  • Rooming-In für Kinder
  • Einschluss von Sonnenbränden

Askuma SorgenfreiPlus

ab 6,22 Euro / Monat

  • Die besten Leistungen
  • keine Anrechnung von Vorerkrankungen
  • umfangreiche Assistance
  • € 1 Mio. kosmetische Operationen
  • Keine Gesundheitsfragen

Bereit für eine unabhängige Beratung?

Unser kostenloser Vergleich zeigt Dir die besten Optionen, erklärt Unterschiede verständlich und hilft Dir, eine fundierte Entscheidung zu treffen – ohne versteckte Bedingungen oder Kleingedrucktes.

Leistungen der Askuma Unfallversicherung

Assistance Leistungen

Beratung zur Prävention, Beratung bei Pflegebedürftigkeit, Pflegeheimplatzgarantie

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Unfallversicherung kurz und knapp erklärt

Eine Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn Sie durch einen Unfall eine körperliche Beeinträchtigung erleiden. Sie springt ein, wenn gesetzliche Absicherungen nicht ausreichen – sei es bei bleibenden Schäden, Reha-Maßnahmen oder dem Umbau Ihres Zuhauses. So sichern Sie sich und Ihre Familie gegen die oft unterschätzten Folgen eines Unfalls ab – rund um die Uhr, weltweit.

Askuma Unfallversicherung Bewertungen

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Häufige Fragen zur Askuma Unfallversicherung

Warum eine private Unfallversicherung sinnvoll ist?

1. Absicherung bei dauerhafter Invalidität

Wenn du durch einen Unfall dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt bist, zahlt die Unfallversicherung eine Kapitalleistung oder Rente, abhängig vom Invaliditätsgrad.

2. Schutz rund um die Uhr

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei:

  • Arbeitsunfällen (inkl. Wegeunfälle),
  • Schul- oder Kitaunfällen,
  • bestimmten ehrenamtlichen Tätigkeiten.

Private Unfallversicherungen hingegen gelten weltweit und rund um die Uhr – also auch in der Freizeit, beim Sport, im Haushalt oder im Urlaub.

3. Zuschüsse für Reha, Umbauten oder Hilfsmittel

Viele Tarife bieten zusätzliche Leistungen wie:

  • Kostenübernahme für Reha-Maßnahmen,
  • Zuschüsse für den behindertengerechten Umbau von Wohnung oder Auto,
  • Sofortleistungen bei schweren Verletzungen (z. B. Knochenbrüche),
  • Unfall-Krankenhaustagegeld.

4. Kinder, Rentner und Selbstständige profitieren besonders

  • Kinder: Sind in der Freizeit nicht gesetzlich unfallversichert.
  • Selbstständige: Müssen sich selbst um eine Absicherung kümmern.
  • Rentner: Sind meist nicht mehr gesetzlich unfallversichert.
Wann brauchst du keine private Unfallversicherung?
Wenn du bereits umfassend abgesichert bist, z. B. durch eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) – denn diese greift auch bei Krankheiten, was die Unfallversicherung nicht tut.

Wenn du ausreichende Rücklagen hast, um die finanziellen Folgen eines Unfalls selbst zu tragen.

Was bedeutet Anrechnung von Krankheiten?

Sofern eine Anrechnung (in %) vereinbart ist, darf der Versicherer vorhandene Vorerkrankungen im Schadenfall zur Bewertung heranziehen. Hat in einem solchen Fall eine Vorerkrankung kausal am Unfall und/oder den Unfallfolgen mitgewirkt, darf der Versicherer die Entschädigung entsprechend kürzen. Das gilt aber nur, sofern das ärztliche Gutachten feststellt, dass die Mitwirkung dieser Vorerkrankung dem vereinbarten Mitwirkungsanteil entspricht oder diesen übersteigt. Es gilt also: Je höher der Prozentsatz desto besser für Ihren Kunden. Ideal ist das Tarifmerkmal „keine Anrechnung“ , dann dürfen vorhandene Vorerkrankungen/Erkrankungen des Kunden für die Bewertung eines Unfalls nicht hinzugezogen werden.

Was versteht man unter Bewusstseinsstörungen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall?
Herzinfarkte und Schlaganfälle erfüllen den Unfallbegriff nicht und sind selbst nicht versichert. Erleidet die versicherte Person jedoch eine weitergehende Gesundheitsschädigung aufgrund eines Unfalls, dessen Ursache das getrübte Bewusstsein durch Herzinfarkt/Schlaganfall ist, sind die Folgen daraus versichert. Beispiel: Ein Autofahrer erleidet einen Infarkt und fährt nur deswegen gegen einen Baum und bricht sich beide Beine. Für die Knochenbrüche leistet die Unfallversicherung je nach vereinbarten Leistungen. Tritt jedoch auch noch die dauerhafte Lähmung (= bleibende Funktionseinschränkung = Invalidität) eines Armes auf, die jedoch nicht im Baum-Anprall, sondern in der Herzattacke selbst ursächlich ist, ist keine Leistung seitens des Versicherers fällig.

Frag uns, wann immer etwas unklar ist.

Wir beantworten deine Anliegen direkt und helfen dir genau dort weiter, wo du Unterstützung brauchst.

Vertiefende Infos

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Nils Walbaum - Ihr Ansprechpartner

Nils Walbaum

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