
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Schutz vor hohen Kosten bei Gewässerverunreinigungen
Bereits ab € 23,80 jährlich!






Ihr nächster Schritt zur Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
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Gewässerschadenhaftpflicht kurz und knapp erklärt
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Häufige Fragen zur Gewässerschadenhaftpflicht
Wer benötigt eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung?
Welche Schäden sind versichert?
Ist die Versicherung auch für unterirdische Tanks gültig?
Bin ich auch abgesichert, wenn der Schaden durch einen Defekt am Tank entsteht?
Kann die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung mit anderen Versicherungen kombiniert werden?
Sie haben noch Fragen?
Gewässerschadenversicherung ab jährlich € 23,80!
Aus zahlreichen Schadenfällen ist bekannt, was es bedeutet, wenn Öl aus undichten Tanks entweicht und das Grundwasser verseucht.
Schon wenn beim Befüllen durch das Tankfahrzeug geringe Mengen Öl ins Erdreich sickern, kann der Austausch des Erdreichs hohe Kosten verursachen. Deshalb sollte jeder, der mir Öl heizt, unbedingt eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (auch Öltankversicherung genannt) abschließen, die für solche Schäden aufkommt. Als Hauseigentümer haften Sie hier in unbegrenzter Höhe.
Schützen Sie sich mit einer Gewässerschadenhaftpflicht.
Ihr Ansprechpartner für Gewässerschadenhaftpflichtversicherungen in Ahrensbök, Ahrensburg, Bad Schwartau, Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Fehmarn, Dahme, Eutin, Grömitz, Großenbrode, Haffkrug, Hamburg, Heiligenhafen, Heringsdorf, Kasseedorf, Kellenhusen, Kiel, Lensahn, Lübeck, Malente, Neukirchen, Neumünster, Neustadt in Holstein, Niendorf, Oldenburg in Holstein, Pelzerhaken, Plön, Preetz, Pronstorf, Puttgarden, Ratekau, Scharbeutz, Schönwalde am Bungsberg, Sierksdorf, Stockelsdorf, Süsel, Timmendorfer Strand, Travemünde, Wangels, Warnsdorf, Weissenhäuser Strand und den umliegenden Städten und Gemeinden sowie telefonisch bundesweit.