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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Ob vermietetes Haus, unbebautes Grundstück oder Mehrfamilienhaus: Schützen Sie sich vor teuren Haftungsrisiken. Eigentum verpflichtet – wir sichern Sie ab.

Schutz vor hohen Kosten, wenn Dritte auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen (z. B. durch Glätte, herabfallende Dachziegel, marode Gehwege)
Rechtsschutz inklusive – unberechtigte Forderungen werden abgewehrt

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Wer eine Immobilie besitzt, trägt Verantwortung – nicht nur für den Erhalt des Gebäudes, sondern auch für die Sicherheit von Besuchern, Passanten und Mietern. Bereits kleine Unachtsamkeiten oder unvorhersehbare Ereignisse können zu Schäden führen, für die der Eigentümer haftbar gemacht wird. Genau hier setzt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung an: Sie schützt Eigentümer vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit ihrem Grundbesitz entstehen.

Ob es sich um ein vermietetes Mehrfamilienhaus, ein unbebautes Grundstück oder ein Ferienhaus handelt – sobald Dritte auf dem Gelände oder am Gebäude zu Schaden kommen, kann eine hohe Schadensersatzforderung drohen. Typische Beispiele sind Stürze auf vereisten Gehwegen, herabfallende Dachziegel bei Sturm oder lose Treppenstufen im Treppenhaus. Die Versicherung übernimmt in solchen Fällen nicht nur berechtigte Schadensersatzleistungen, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab – und schützt so sowohl vor finanziellen als auch rechtlichen Risiken.

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil der Absicherung für alle, die nicht selbst in ihrer Immobilie wohnen, sondern sie vermieten, verpachten oder unbebaut lassen. Sie sorgt dafür, dass Eigentümer ihre Pflichten verantwortungsbewusst erfüllen können, ohne sich vor existenzbedrohenden Forderungen fürchten zu müssen.

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Häufige Fragen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Was ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die Eigentümer von Immobilien vor finanziellen Folgen schützt, wenn Dritte durch das Grundstück oder Gebäude zu Schaden kommen. Das können Personenschäden, Sachschäden oder daraus resultierende Vermögensschäden sein. Sie greift zum Beispiel, wenn ein Passant auf einem nicht gestreuten Gehweg stürzt oder ein Dachziegel herunterfällt und ein Auto beschädigt.
Für wen ist diese Versicherung sinnvoll?
Diese Versicherung ist vor allem für Eigentümer von vermieteten Wohn- oder Geschäftsgebäuden, unbebauten Grundstücken sowie Ferienhäusern relevant. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sichern sich oft über eine solche Police ab. Selbstnutzer von Einfamilienhäusern benötigen sie in der Regel nicht, wenn diese bereits über die private Haftpflichtversicherung abgesichert sind.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden. Dazu gehören etwa Unfälle von Passanten auf schlecht beleuchteten Wegen, Schäden durch herabfallende Bauteile, Unfälle durch mangelhafte Treppen oder Geländer sowie Verletzungen, die durch Glatteis auf nicht gestreuten Flächen entstehen. Auch die Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen ist Teil des Versicherungsschutzes.
Ist der Versicherungsschutz auch bei unbebauten Grundstücken nötig?
Ja, auch bei unbebauten Grundstücken besteht eine Verkehrssicherungspflicht. Eigentümer müssen beispielsweise dafür sorgen, dass Wege begehbar sind und keine Gefahren wie offene Schächte oder lose Bauzäune bestehen. Wenn dennoch jemand zu Schaden kommt, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden – und hier greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Empfohlen werden Deckungssummen von mindestens 5 bis 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Da Schadenersatzforderungen insbesondere bei Personenschäden sehr hoch ausfallen können, ist eine großzügige Absicherung wichtig. Viele Versicherer bieten heute sogar Deckungssummen bis zu 50 Millionen Euro an.
Gilt der Versicherungsschutz auch bei Bauarbeiten?
Kleinere Bau- oder Renovierungsarbeiten sind oft mitversichert, solange sie einen bestimmten Kostenrahmen (z. B. bis 50.000 Euro) nicht überschreiten. Für größere Bauvorhaben ist jedoch eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich. Der genaue Umfang sollte in den Versicherungsbedingungen geprüft werden.
Was passiert, wenn ich meinen Streu- und Räumpflichten nicht nachkomme?
Als Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, im Winter Gehwege zu räumen und zu streuen. Kommt es aufgrund von Vernachlässigung dieser Pflicht zu einem Unfall, haften Sie für die entstandenen Schäden. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten – vorausgesetzt, das Versäumnis war nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich.
Was kostet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie Größe und Lage des Grundstücks, Art der Nutzung, Anzahl der Wohneinheiten und Höhe der Versicherungssumme. Für ein vermietetes Einfamilienhaus liegen die Beiträge häufig zwischen 17 und 100 Euro pro Jahr. Unbebaute Grundstücke sind meist günstiger zu versichern.

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Eine lose Gehwegplatte, vereiste Bürgersteige oder herabfallende Dachziegel können Passanten gefährden und verletzten. Für diese Schäden kommt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auf.

Die Haftpflichtversicherung für private Haus- und Grundbesitzer deckt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus- und / oder Grundbesitzer. Dabei sind insbesondere versichert Haftpflichtansprüche durch Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ( z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen ). Bei bebauten Grundstücken sind Sachschäden durch häusliche Abwässer und Abwässer aus Rückstau des Straßenkanals mitversichert.

Versichert ist der Haus- und Grundbesitzer (s. o.) als natürliche und/oder juristische Person. Versichert sind auch alle Personen, die in seinem Auftrag im Rahmen eines Arbeitsvertrages Tätigkeiten, z. B. der Reinigung, Beleuchtung, Verwaltung und Gartenpflege, verrichten.

Dieses gilt auch für Personen, die unentgeltlich für den Haus- und Grundbesitzer arbeiten.

Wer eine im Inland gelegene Wohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Wochenendhaus besitzt und eine Private Haftpflicht hat, braucht diese Versicherung nicht. Bei anderer Nutzung, insbesondere bei Vermietung z. B. von Ein- oder Mehrfamilienhäusern und für unbebaute Grundstücke besteht der Versicherungsschutz nur über eine Haftpflichtversicherung für private Haus- und Grundbesitzer.

Private Nutzung liegt vor, wenn der Anteil der gewerblich genutzten Fläche in qm kleiner ist als 50%. Liegt der Anteil darüber, muss eine Haftpflichtversicherung für gewerbliche Haus- und Grundstücksrisiken abgeschlossen werden.

Wird auf dem Grundstück ein Beruf oder ein Betrieb ausgeübt, besteht Versicherungsschutz nur über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.

Ihr Ansprechpartner für Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen in Ahrensbök, Ahrensburg, Bad Schwartau, Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Fehmarn, Dahme, Eutin, Grömitz, Großenbrode, Haffkrug, Hamburg, Heiligenhafen, Heringsdorf, Kasseedorf, Kellenhusen, Kiel, Lensahn, Lübeck, Malente, Neukirchen, Neumünster, Neustadt in Holstein, Niendorf, Oldenburg in Holstein, Pelzerhaken, Plön, Preetz, Pronstorf, Puttgarden, Ratekau, Scharbeutz, Schönwalde am Bungsberg, Sierksdorf, Stockelsdorf, Süsel, Timmendorfer Strand, Travemünde, Wangels, Warnsdorf, Weissenhäuser Strand und den umliegenden Städten und Gemeinden sowie telefonisch bundesweit.