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Rürup-Rente

Die Rürup-Rente bietet attraktive Steuervorteile für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener. Nutzen Sie Ihre Chancen – steuerlich gefördert und lebenslang abgesichert.

Hohe steuerliche Förderung – Insolvenz- und Hartz-IV-sicher
Beiträge können je nach finanzieller Lage erhöht, gesenkt oder pausiert werden
Jetzt Steuern sparen & clever fürs Alter vorsorgen!

Die Rürup-Rente wurde im Jahr 2005 eingeführt und richtet sich in erster Linie an Selbstständige, Freiberufler, Besserverdienende sowie an Personen, die keine oder nur eingeschränkten Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Sie zeichnet sich vor allem durch ihre hohen steuerlichen Vorteile und ihre lebenslange monatliche Rentenzahlung im Alter aus.

Im Gegensatz zur Riester-Rente, die vorrangig auf Arbeitnehmer zugeschnitten ist, ist die Rürup-Rente nicht staatlich bezuschusst, sondern bietet Steuerersparnisse während der Ansparphase. Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag können – innerhalb gesetzlich festgelegter Höchstgrenzen – als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Damit lassen sich je nach Einkommen erhebliche Steuerersparnisse erzielen.

Doch die Rürup-Rente ist mehr als nur ein Steuervorteil: Sie ist eine verlässliche Form der Altersvorsorge, die vor dem Zugriff durch Arbeitslosigkeit oder Insolvenz geschützt ist, individuell anpassbar und – je nach Tarif – auch mit Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsabsicherung kombinierbar.

Bei uns erfahren Sie alles Wichtige rund um die Rürup-Rente:

  • Wie sie funktioniert,
  • für wen sie geeignet ist,
  • welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringt,
  • und wie Sie das passende Angebot finden.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine klare, verständliche und praxisnahe Orientierung zu bieten – damit Sie Ihre Altersvorsorge fundiert planen und steuerlich optimal gestalten können.

Häufige Fragen zur Rürup-Rente

Was ist die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente – auch Basisrente genannt – ist eine staatlich geförderte, private Altersvorsorgeform, die insbesondere für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener attraktiv ist. Sie dient der lebenslangen Rentenzahlung im Alter.
Wer kann eine Rürup-Rente abschließen?
Grundsätzlich kann jede Person mit Wohnsitz in Deutschland eine Rürup-Rente abschließen. Besonders sinnvoll ist sie für Selbstständige, Freiberufler sowie Arbeitnehmer mit hohem Einkommen und Personen, die keine Riester-Förderung erhalten.
Wie funktioniert die steuerliche Förderung?
Beiträge zur Rürup-Rente können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr 2025 sind 100 % der Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 27.566 € (Alleinstehende) bzw. 55.132 € (Verheiratete) abzugsfähig.
Wann beginnt die Auszahlung der Rürup-Rente?
Die Auszahlung beginnt frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr (bei Vertragsabschluss ab 2012). Es wird eine monatliche, lebenslange Rente gezahlt – eine Einmalauszahlung ist nicht möglich.
Ist die Rürup-Rente vererbbar?
Eine Vererbung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Mit entsprechenden Hinterbliebenen-Zusatzbausteinen (z. B. Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenschutz) kann jedoch eine Absicherung von Ehepartner oder Kindern erfolgen.
Kann ich meine Rürup-Rente kündigen oder auszahlen lassen?
Nein, eine Kündigung mit Auszahlung ist nicht möglich. Die Rürup-Rente ist bewusst unflexibel gestaltet, um eine sichere Altersvorsorge zu gewährleisten. Beiträge können jedoch gestoppt oder der Vertrag beitragsfrei gestellt werden.
Kann ich den Anbieter oder Tarif später wechseln?
Ein direkter Wechsel des Anbieters ist nicht möglich, da der Vertrag nicht kündbar ist. Es kann jedoch ein neuer Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden. Der alte Vertrag bleibt bestehen und kann beitragsfrei ruhen.
Wie sicher ist die Rürup-Rente?
Rürup-Verträge unterliegen der staatlichen Regulierung und die Anbieter müssen bestimmte Sicherheitsstandards einhalten. Klassische Tarife bieten eine garantierte Rente, fondsgebundene Varianten unterliegen jedoch Marktschwankungen.

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Nils Walbaum - Ihr Ansprechpartner

Nils Walbaum

Ich bin Ihr Ansprechpartner in allen Versicherungsfragen und freue mich darauf Sie kennenzulernen.

Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die in Deutschland im Jahre 2005 eingeführt wurde. Sie ist benannt nach dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup, der sie als eine Lösung für die bestehenden Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung vorschlug.

Die Rürup-Rente wird auch als Basisrente bezeichnet, da sie eine ergänzende Vorsorge zur gesetzlichen Rentenversicherung darstellt. Diese Form der Altersvorsorge richtet sich an Menschen, die ihre Rentenansprüche aufstocken möchten, um im Alter ein höheres Einkommen zu erzielen.

Einer der größten Vorteile der Rürup-Rente ist die steuerliche Absetzbarkeit. So erkennt das Finanzamt bei Alleinstehenden bis zu € 26.528, bei Verheirateten bis zu € 53.056 2023 steuerlich an und zieht 96% als Sonderausgaben ab. Bis zum Jahr 2025 wird dieser Anteil bis auf 100% steigen. Dies bedeutet, dass ein Teil des Beitrags von der Steuerlast abgezogen werden kann, was einen finanziellen Vorteil für den Sparer darstellt.

Ein weiterer Vorteil ist die Absicherung im Falle von Arbeitslosigkeit oder Invalidität. Im Falle einer Arbeitslosigkeit können die Beiträge für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden, ohne dass dabei Vertragslaufzeit oder Rentenansprüche beeinträchtigt werden. Im Falle einer Invalidität wird eine lebenslange Rente ausgezahlt, die den Sparer im Alter absichert.

Ein weiterer Vorteil ist die Hinterbliebenenversorgung. Im Falle des Todes des Sparers werden die Ansprüche an den Ehepartner oder eine andere Person weitergegeben, die als Hinterbliebene benannt wurde.

Die Rürup-Rente ist jedoch auch mit einigen Nachteilen verbunden. Einer davon ist die mangelnde Flexibilität. Es ist schwieriger, die Vertragsbedingungen zu ändern, als bei anderen Formen der privaten Altersvorsorge.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Rürup-Rente eine attraktive Option für Menschen darstellt, die ihre Rentenansprüche aufstocken und im Alter ein höheres Einkommen erzielen möchten.

Ihr Ansprechpartner für Rürup-Rente in Ahrensbök, Ahrensburg, Bad Schwartau, Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Burg auf Fehmarn, Dahme, Eutin, Grömitz, Großenbrode, Haffkrug, Hamburg, Heiligenhafen, Heringsdorf, Kasseedorf, Kellenhusen, Kiel, Lensahn, Lübeck, Malente, Neukirchen, Neumünster, Neustadt in Holstein, Niendorf, Oldenburg in Holstein, Pelzerhaken, Plön, Preetz, Pronstorf, Puttgarden, Ratekau, Scharbeutz, Schönwalde am Bungsberg, Sierksdorf, Stockelsdorf, Süsel, Timmendorfer Strand, Travemünde, Wangels, Warnsdorf, Weissenhäuser Strand und den umliegenden Städten und Gemeinden sowie telefonisch bundesweit.