Hundehalterhaftpflicht-versicherung
Ihre Leistungen
Kein Leinen- und Maulkorbzwang, alle Hunderassen versicherbar. Bis zu € 50 Mio. Versicherungssumme.
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Im Schadenfall gut abgesichert
Hundehaftpflichtversicherung kurz und knapp erklärt
Häufige Fragen zur Hundehalterhaftpflichtversicherung
Fragen und Antworten zur Hundehaftpflichtversicherung
Wie teuer ist eine Hundehaftpflichtversicherung?
Was ist in der Hundehaftpflichtversicherung versichert?
Worauf sollte ich bei einer Hundehaftpflichtversicherung achten?
Gängige Versicherungssummen sind € 3 Mio, € 5 Mio. oder € 10. Mio. Es können aber auch bis € 50 Mio. versichert werden. Die Summe sollte nicht zu niedrig gewählt werden, da Personenschäden schnell teuer werden können.
Gängige Selbstbeteiligungen sind € 125,00 bis € 150,00. Oftmals verringert sich der Beitrag hier schon um bis zu 20%.
Bei der Auswahl der Leistungen sollte insbesondere im Vorfeld bedacht werden, wer mit dem Hund Gassi geht. Einige Gesellschaften versichern nur den Tierhüter, wiederum andere dehnen dies auf die gesamte Familie und auch noch namentlich genannte Personen aus. Ein weiteres Augenmerk sollte auf die Mitversicherung des Verstoßes gegen die Halterpflichten gelegt werden – Stichwort: Kein Leinenzwang!
Ist die Hundehalterhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?
Sind Welpen automatisch mitversichert?
Greift die Hundehaftpflichtversicherung auch im Ausland?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Hundehaftpflichtversicherung sein?
Wozu dient die Forderungsausfallversicherung in der Hundehaftpflicht?
Welche Hunderassen können versichert werden?
Zu den gefährlichen Hunden zählen: Alano, American Bulldog, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Englischer Stafford, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pit-Bull, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bull Terrier, Tosa-Inu.
Aktuelles zur Hundehaftpflichtversicherung
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Eine Hundehaftpflichtversicherung kann für eine Vielzahl von Schäden verwendet werden, einschließlich Sachschäden, Personenschäden und sogar Vermögensschäden. Dies ist besonders nützlich, wenn ein Hund einen Schaden an Eigentum anderer Personen verursacht, wie z.B. bei einer Beschädigung eines Nachbarhauses oder eines Autos. In solchen Fällen kann die Hundehaftpflichtversicherung die Kosten für den Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Gegenstandes übernehmen.
Ein weiterer Vorteil einer Hundehaftpflichtversicherung ist, dass sie auch für Schäden aufkommt, wenn ein Hund einen anderen Hund oder ein anderes Tier verletzt. In solchen Fällen kann die Hundehaftpflichtversicherung die Kosten für die Behandlung des verletzten Tiers übernehmen.
Ihr Ansprechpartner für Hundehalterhaftpflichtversicherungen in Ahrensbök, Ahrensburg, Bad Schwartau, Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Fehmarn, Dahme, Eutin, Grömitz, Großenbrode, Haffkrug, Hamburg, Heiligenhafen, Heringsdorf, Kasseedorf, Kellenhusen, Kiel, Lensahn, Lübeck, Malente, Neukirchen, Neumünster, Neustadt in Holstein, Niendorf, Oldenburg in Holstein, Pelzerhaken, Plön, Preetz, Pronstorf, Puttgarden, Ratekau, Scharbeutz, Schönwalde am Bungsberg, Sierksdorf, Stockelsdorf, Süsel, Timmendorfer Strand, Travemünde, Wangels, Warnsdorf, Weissenhäuser Strand und den umliegenden Städten und Gemeinden sowie telefonisch bundesweit.