Gesetzliche Krankenversicherung
Bietet Ihnen Ihre Krankenkasse keine zusätzlichen Leistungen oder Leistungen, die Sie vielleicht gar nicht benötigen? Dann entscheiden Sie sich noch heute für einen Wechsel Ihrer Krankenkasse.
Seit dem 01.01.2015 ist der allgemeine Beitragssatz bei allen Kassen gesetzlich auf 14,6% festgelegt. Darüber hinaus können Krankenkassen Zusatzbeiträge nehmen, die die Versicherten alleine tragen müssen.
Neben dem Beitragssatz spielen Zusatzleistungen bei der Wahl der Krankenkasse eine große Rolle. Hier sind sind Unterschiede groß.
Viele Kassen stellen hohe Anforderungen an ihre Versicherten für Bonusmodelle. Um alles zu erfüllen, verbringen Sie dann die meiste Zeit beim Arzt oder im Fitnessstudio.
Dies muss nicht sein. In unserem Krankenkassen Vergleich stellen wir Ihnen einige Kassen vor, die Bonuszahlungen ohne oder mit lediglich geringem Aufwand Ihrerseits auszahlen – vergleichen Sie selbst!
Sind Sie wirklich optimal abgesichert?
Oder zahlen Sie für Lücken und Leistungen, die Sie gar nicht benötigen? Mit unserem kostenlosen Versicherungscheck finden Sie es in wenigen Minuten heraus. Wir prüfen Ihre Verträge, decken Einsparpotenziale auf und zeigen Ihnen, wie Sie besser abgesichert sind - transparent, unabhängig und persönlich.
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Ärztliche Behandlung
Arzneimittelversorgung
Krankenhausbehandlung
Rehabilitation
Versicherte haben Anspruch auf medizinische Rehabilitation, wenn diese zur Wiederherstellung der Gesundheit oder zur Verbesserung der Lebensqualität erforderlich ist. Dies kann physiotherapeutische Maßnahmen, psychologische Betreuung oder andere Rehabilitationsmaßnahmen umfassen.
Vorsorgeuntersuchungen
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Häufige Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung
Wer ist verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung anzumelden?
Gibt es Zuzahlungen bei Arztbesuchen und Medikamenten?
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Die Kosten der Krankenkassen setzen sich aus einem Grund- und einem Zusatzbeitrag zusammen. Der Grundbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent. Von diesem übernimmt der Arbeitgeber 7,3 Prozent. Zusätzlich können die Kassen einen Zusatzbeitrag erheben.