Im Zuge dieser Überarbeitung wurden Leistungssummen erhöht und Deckungen erweitert, um den sich wandelnden Kundenbedürfnissen gerecht zu werden.
Die Betriebshaftpflichtversicherung von Helvetia Deutschland bietet Absicherung für über 1.200 verschiedene Betriebsarten. Nun hat das Unternehmen Änderungen bekannt gegeben, die vor allem Handel, Handwerk, Dienstleister und das produzierende Gewerbe begünstigen sollen. Die Helvetia Business Betriebshaftpflichtversicherung zielt darauf ab, Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro abzusichern.
Integrierte Deckungserweiterungen
Der überarbeitete Tarif ermöglicht Entschädigungssummen von bis zu 20 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in allen Branchen. Die Entschädigung erfolgt dabei immer zum Neuwert.
Neu sind auch obligatorische Rückrufkosten bis zu 50.000 Euro für bestimmte Segmente mitversichert. Des Weiteren sind in der Versicherung Mietsachschäden an beweglichen und unbeweglichen Gegenständen sowie Schäden während der Tätigkeit enthalten.
Umfassende Leistungen
Die Leistungen umfassen auch eine Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung bis zur Höhe der Versicherungssumme, die Mitversicherung von Betankungsschäden bei Mietfahrzeugen sowie Krisenberatung nach Schäden über 50.000 Euro zur Milderung von Reputationsschäden.
Optionale Bausteine
Der Basisschutz kann durch optionale Bausteine erweitert werden. Dazu gehören die Mitversicherung gewerblich genutzter Drohnen oder die Integration einer Privathaftpflichtversicherung. Für Unternehmen im produzierenden Gewerbe, die produktrelevante Software im Portfolio haben, können auch IT-Risiken eingeschlossen werden, die beispielsweise die Zerstörung von Software Dritter durch Virenübertragung sowie Wiederherstellungskosten nach Daten-, Datenträger- und Implementierungsschäden beinhalten.
Anpassungen an Kundenbedürfnisse
Weitere Aktualisierungen sollen den veränderten Kundenbedürfnissen in einer sich wandelnden Welt gerecht werden. Künftig sind auch Risiken abgedeckt, die sich aus dem Besitz und der Nutzung von Ladesäulen und Wallboxen ergeben, sowie solche, die durch mobiles Arbeiten, Home-Office, Energieberatung, Mindestlohnklagen, ärztliche Hausbesuche oder die Teilnahme an Konsortien sowie die Tätigkeit als Mediator im Bauwesen entstehen können.